SteuerGenau

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Heimarbeitstag, maximal 1.260 Euro pro Jahr (210 Tage), und gilt auch ohne separates Arbeitszimmer.

Für jeden Kalendertag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, können Sie 6 Euro als Werbungskosten ansetzen (Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG). Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr, erreicht bei 210 Homeoffice-Tagen. Ein abgeschlossenes Arbeitszimmer ist nicht erforderlich; der Küchentisch genügt. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wirkt daher nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.

Rechenbeispiel

Sie arbeiten 2026 an 150 Tagen im Homeoffice: 150 mal 6 Euro = 900 Euro. Dazu kommen 80 Pendeltage mit 25 Kilometern: 80 mal 25 mal 0,38 Euro = 760 Euro. Zusammen 1.660 Euro Fahrt- und Homeoffice-Kosten, also 430 Euro über dem Pauschbetrag. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 129 Euro Ersparnis, weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel kommen hinzu.

Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale für denselben Tag schließen sich grundsätzlich aus: Für jeden Tag gibt es entweder die 6 Euro oder die Entfernungspauschale.

Quelle: § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG

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