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Riester 2026: Zulagen und Steuervorteil richtig berechnen

175 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind ab Geburtsjahr 2008. Wer 4 Prozent des Vorjahresbruttos einzahlt, bekommt die volle Förderung. So rechnen Sie Ihren Eigenbeitrag aus.

SteuerGenau Redaktion30. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026
Riester 2026: Zulagen und Steuervorteil richtig berechnen

Wie hoch sind die Riester-Zulagen 2026?

Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr je förderberechtigter Person. Dazu kommt eine Kinderzulage von 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, und 185 Euro für früher geborene Kinder, solange Kindergeld fließt.

Eine Familie mit zwei Kindern ab 2008 und zwei Riester-Verträgen erhält damit 175 + 175 + 300 + 300 = 950 Euro Zulage im Jahr. Berufseinsteiger unter 25 bekommen einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus zusätzlich.

Wie viel muss ich selbst einzahlen?

Für die volle Zulage müssen Sie 4 Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos einzahlen, höchstens 2.100 Euro im Jahr. Die Zulagen zählen dabei mit, Sie zahlen also nur die Differenz.

Vorjahresbrutto4 % SollbeitragZulage (ledig)Eigenbeitrag
25.000 €1.000 €175 €825 €
35.000 €1.400 €175 €1.225 €
45.000 €1.800 €175 €1.625 €
55.000 €2.100 €175 €1.925 €

Der Mindesteigenbeitrag liegt immer bei 60 Euro im Jahr, auch bei sehr niedrigem Einkommen. Wer weniger als den Sollbeitrag zahlt, bekommt die Zulage nur anteilig gekürzt. Den Eigenbeitrag rechnet der Riester-Rechner aus.

Wann bringt der Sonderausgabenabzug mehr als die Zulage?

Beiträge sind nach Paragraf 10a EStG bis 2.100 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt prüft automatisch mit der Günstigerprüfung, ob Zulage oder Steuerersparnis höher ist, und schreibt die Differenz gut.

Faustregel: Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen und ohne Kinder gewinnt meist der Steuerabzug. Bei Familien mit mehreren Kindern gewinnen fast immer die Zulagen, weil 300 Euro je Kind schwer zu schlagen sind. Sie müssen nichts wählen, das Finanzamt rechnet beides.

Wer ist überhaupt förderberechtigt?

Unmittelbar förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, also Angestellte, Auszubildende, Beamte, Bezieher von Arbeitslosengeld und Personen in Elternzeit.

Nicht förderberechtigt sind die meisten Selbstständigen, freiwillig Versicherte und Minijobber ohne Rentenversicherungspflicht. Ehepartner eines Förderberechtigten können mittelbar zulagenberechtigt sein, wenn sie einen eigenen Vertrag haben und den Mindestbeitrag von 60 Euro zahlen.

Wie wird Riester in der Rente besteuert?

Riester ist nachgelagert besteuert. In der Ansparphase sparen Sie Steuern, in der Rentenphase ist die komplette Auszahlung inklusive Zulagen und Erträgen voll steuerpflichtig.

Das lohnt sich dann, wenn Ihr Steuersatz in der Rente niedriger ist als im Erwerbsleben, was bei den meisten zutrifft. Bis zu 30 Prozent des Kapitals dürfen zu Rentenbeginn auf einen Schlag entnommen werden, der Rest muss als lebenslange Rente fließen. Wie stark die Rente besteuert wird, zeigt der Rentenbesteuerung-Rechner.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Der häufigste Fehler ist der fehlende Dauerzulagenantrag. Ohne ihn müssen Sie die Zulage jedes Jahr neu beantragen, und die Frist endet zwei Jahre nach dem Beitragsjahr. Versäumte Zulagen sind endgültig verloren.

Der zweite Fehler ist ein Gehaltssprung ohne Beitragsanpassung. Der Sollbeitrag richtet sich nach dem Vorjahresbrutto. Wer mehr verdient, aber gleich viel einzahlt, bekommt die Zulage anteilig gekürzt. Prüfen Sie den Beitrag jedes Jahr neu. Wie groß Ihre Versorgungslücke überhaupt ist, zeigt der Rentenlücken-Rechner.

Wie viel bringt Riester einer Familie?

Familien profitieren am stärksten, weil die Kinderzulage unabhängig vom Einkommen fließt. Ein Beispiel mit zwei Kindern ab Geburtsjahr 2008 und einem Alleinverdiener mit 40.000 Euro Vorjahresbrutto.

PositionBetrag
Sollbeitrag (4 % von 40.000 €)1.600 €
Grundzulage175 €
Kinderzulage (2 × 300 €)600 €
Eigenbeitrag825 €
Förderquote48 %

Aus 825 Euro Eigenleistung werden 1.600 Euro Kapital. Fast die Hälfte kommt vom Staat. Keine andere geförderte Anlageform erreicht bei diesem Einkommen eine vergleichbare Quote, deshalb ist Riester für Familien mit mehreren Kindern nach wie vor rechnerisch stark.

Was ist Wohn-Riester?

Bei der Eigenheimrente nutzen Sie das geförderte Kapital für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie. Statt einer späteren Rente sparen Sie Zinsen, was bei laufenden Finanzierungen oft mehr bringt.

Das entnommene Kapital wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und jährlich mit 2 Prozent verzinst. In der Rentenphase wird dieser Betrag nachgelagert versteuert, entweder jährlich verteilt oder einmalig mit einem Abschlag von 30 Prozent.

Wohn-Riester lohnt vor allem bei hohen Restschulden und hohem Sollzins. Rechnen Sie die Zinsersparnis mit dem Baufinanzierungs-Rechner gegen die spätere Steuerlast. Wer die Immobilie später verkauft und nicht reinvestiert, muss das Wohnförderkonto auf einen Schlag versteuern.

Was passiert bei Kündigung oder Beitragsfreistellung?

Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung. Alle Zulagen und gewährten Steuervorteile müssen vollständig zurückgezahlt werden, nur die reinen Erträge bleiben, versteuert mit dem persönlichen Satz. In der Regel ist das die teuerste Variante.

Günstiger ist die Beitragsfreistellung: Der Vertrag ruht, das bereits geförderte Kapital bleibt unangetastet und wird weiter verzinst. Zulagen entfallen nur für die beitragsfreien Jahre. Wer vorübergehend knapp bei Kasse ist, sollte immer freistellen statt kündigen.

Ein Anbieterwechsel ist ebenfalls förderunschädlich. Das Kapital wird direkt übertragen, Gebühren fallen aber häufig an. Prüfen Sie vorher, ob die Kostenersparnis den Wechsel trägt, und vergleichen Sie die Alternative über eine betriebliche Altersvorsorge.

Lohnt sich Riester überhaupt noch?

Die Kritik ist berechtigt, wo sie die Kosten trifft. Viele Altverträge haben hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die bei niedrigen Zinsen einen großen Teil der Förderung aufzehren. Die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie zwingt Anbieter zudem in sichere, renditearme Anlagen.

Rechnerisch bleibt Riester dennoch stark, wo die Förderquote hoch ist: bei Familien mit mehreren Kindern und bei Geringverdienern, die für 60 Euro Mindestbeitrag die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Das ist eine Sofortrendite, die keine Anlageform am Markt bietet.

Für kinderlose Gutverdiener ohne Steuervorteil in der Rentenphase ist die Rechnung dagegen oft negativ. Hier sind ein breit gestreutes Wertpapierdepot oder die betriebliche Altersvorsorge mit hohem Arbeitgeberzuschuss meist überlegen. Prüfen Sie vor Abschluss immer die Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Was langfristiges Sparen bringt, zeigt der Zinseszins-Rechner.

Wie beantrage ich die Zulage richtig?

Der einfachste Weg ist der Dauerzulagenantrag. Sie erteilen dem Anbieter einmalig eine Vollmacht, die Zulage jedes Jahr automatisch bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen abzurufen. Damit können Sie keine Frist mehr versäumen.

Ändern sich Ihre Verhältnisse, etwa durch Geburt eines Kindes, Heirat oder Wechsel des Arbeitgebers, müssen Sie den Anbieter informieren. Die Kinderzulage fließt an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht, in der Regel die Mutter. Eine Übertragung auf den Vater ist auf Antrag möglich.

Prüfen Sie einmal im Jahr die Zulagenbescheinigung des Anbieters. Sie weist aus, welche Zulagen tatsächlich gutgeschrieben wurden. Fehlende oder gekürzte Beträge lassen sich innerhalb der Zweijahresfrist noch korrigieren, danach nicht mehr.

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