Mit welcher Formel berechnen Sie den Stundenlohn?
Die Formel lautet: Stundenlohn = Monatsgehalt geteilt durch (Wochenstunden mal 4,33). Bei 3.800 Euro brutto und 40 Wochenstunden sind das 3.800 geteilt durch 173,2 Monatsstunden, also 21,94 Euro brutto je Stunde. Umgekehrt gilt: Monatsgehalt = Stundenlohn mal Wochenstunden mal 4,33.
Dieselbe Rechnung lässt sich als Monatsgehalt mal 3 geteilt durch 13 geteilt durch Wochenstunden schreiben, denn ein Quartal hat 13 Wochen und 3 Monate. Beide Schreibweisen führen zum identischen Ergebnis, weil 13 geteilt durch 3 gerade 4,33 ergibt.
Wichtig: Die Formel arbeitet mit Bruttowerten. Was von den 21,94 Euro nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Bundesland und Krankenkasse ab und lässt sich anschließend im Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Die Umrechnung in beide Richtungen übernimmt der Rechner direkt hier.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Monatsgehalt (brutto)
3.464,00 € / Monat
Grundlage sind 40 Wochenstunden, das entspricht rund 173,2 Arbeitsstunden pro Monat (Faktor 4,33 Wochen je Monat).
| Wochenstunden | 40 |
| Monatsstunden | 173,2 |
| Jahresbrutto | 41.568 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Warum steht in der Formel der Faktor 4,33?
Der Faktor 4,33 ist die durchschnittliche Zahl der Wochen je Monat: 52 Wochen geteilt durch 12 Monate ergibt 4,3333, gerundet 4,33. Bei 40 Wochenstunden entstehen so 173,2 rechnerische Monatsstunden, bei 30 Wochenstunden 129,9 und bei 20 Wochenstunden 86,6.
Der Faktor gleicht aus, dass echte Monate zwischen 28 und 31 Tagen schwanken, das Monatsgehalt aber konstant bleibt. Im Februar leisten Sie weniger Stunden als im März, bezahlt wird derselbe Betrag; die Formel rechnet deshalb mit dem Jahresdurchschnitt statt mit einem einzelnen Monat.
Manche Quellen rechnen mit 4,35 Wochen je Monat (365,25 Tage geteilt durch 7 geteilt durch 12). Der Unterschied ist klein: 173,9 statt 173,2 Monatsstunden bei einer 40-Stunden-Woche. Für rechtliche Fragen zählt ohnehin der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn, die Umrechnung aus dem Monatsgehalt ist ein Näherungswert.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und was heißt das im Monat?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2026 einem Mindestbrutto von 2.407,48 Euro im Monat (13,90 mal 173,2 Stunden).
Der Anspruch aus § 1 MiLoG gilt je geleisteter Zeitstunde und ist unabdingbar. Ob Ihr Gehalt als Monatspauschale, Stücklohn oder Provision gezahlt wird, ändert daran nichts: Rechnen Sie das Monatsgehalt mit der Formel in einen Stundenlohn um, und liegt das Ergebnis unter 13,90 Euro, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam.
An den Mindestlohn gekoppelt ist auch die Minijob-Grenze: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV beträgt sie 2026 genau 603 Euro im Monat (13,90 mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet). Zum Mindestlohn passen damit höchstens 43,38 Stunden im Monat in einen Minijob, rund 10 Wochenstunden. Die Abgaben dazu zeigt der Minijob-Rechner.
Welcher Stundenlohn steckt in Ihrem Monatsgehalt?
Bei einer 40-Stunden-Woche teilen Sie das Monatsgehalt durch 173,2. Die Tabelle zeigt das Ergebnis für gängige Gehälter: 3.000 Euro brutto entsprechen 17,32 Euro je Stunde, 5.000 Euro entsprechen 28,87 Euro je Stunde.
| Monatsgehalt brutto | Stundenlohn bei 40 Wochenstunden |
|---|---|
| 2.000 € | 11,55 € |
| 2.500 € | 14,43 € |
| 3.000 € | 17,32 € |
| 3.500 € | 20,21 € |
| 4.000 € | 23,09 € |
| 4.500 € | 25,98 € |
| 5.000 € | 28,87 € |
| 6.000 € | 34,64 € |
Die erste Zeile ist eine Warnung: 2.000 Euro bei 40 Wochenstunden ergeben nur 11,55 Euro je Stunde und liegen damit unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Ein Vollzeitgehalt unter 2.407,48 Euro im Monat ist 2026 bei 40 Wochenstunden nicht zulässig.
Die Tabelle gilt nur für 40 Wochenstunden. Bei 35 Wochenstunden (151,55 Monatsstunden) entsprechen 3.800 Euro bereits 25,08 Euro je Stunde statt 21,94 Euro. Vergleichen Sie Stellenangebote deshalb nie über das Monatsgehalt allein, sondern immer über den Stundenlohn.
Was ist 2026 ein guter Stundenlohn?
Als Untergrenze setzt der Gesetzgeber 13,90 Euro, das sind 2.407,48 Euro brutto im Monat bei Vollzeit. Wer mehr als 33,56 Euro je Stunde verdient, überschreitet bei 40 Wochenstunden bereits die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von 5.812,50 Euro im Monat.
Verlässliche amtliche Vergleichspunkte sind die gesetzlichen Grenzwerte, die sich mit der Formel direkt in Stundenlöhne übersetzen lassen. Branchendurchschnitte schwanken dagegen stark nach Region, Qualifikation und Tarifbindung; eine seriöse Einordnung liefert dort nur der konkrete Tarifvertrag.
| Bezugsgröße 2026 | Monatswert | Stundenlohn bei 40 Wochenstunden |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn (§ 1 MiLoG) | 2.407,48 € | 13,90 € |
| Obergrenze Übergangsbereich (Midijob) | 2.000,00 € | 11,55 € |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 € | 33,56 € |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | 8.450,00 € | 48,79 € |
Auffällig ist die zweite Zeile: Die Midijob-Obergrenze von 2.000 Euro entspricht bei Vollzeit nur 11,55 Euro je Stunde und liegt damit unter dem Mindestlohn. Der Übergangsbereich mit reduzierten Sozialbeiträgen betrifft Vollzeitkräfte 2026 deshalb praktisch nicht mehr, sondern vor allem Teilzeitbeschäftigte.
Wie verändert Teilzeit den Stundenlohn?
Teilzeit ändert den Stundenlohn nicht, nur das Monatsgehalt: Bei konstant 21,94 Euro je Stunde sinkt das Bruttogehalt von rund 3.800 Euro bei 40 Wochenstunden auf rund 2.850 Euro bei 30 Wochenstunden und rund 1.900 Euro bei 20 Wochenstunden.
Wer die Arbeitszeit reduziert, sollte deshalb den Stundenlohn als Kontrollgröße nutzen. Sinkt das Gehalt stärker als die Stunden, ist die Reduzierung faktisch eine Lohnkürzung. Beispiel: 3.800 Euro bei 40 Stunden sind 21,94 Euro je Stunde; bietet der Arbeitgeber für 30 Stunden nur 2.700 Euro, wären das 20,79 Euro je Stunde und damit rund 5 Prozent weniger Lohn je Stunde.
Netto wirkt Teilzeit sogar leicht überproportional positiv, weil der Steuertarif progressiv ist: Die wegfallenden Stunden waren die am höchsten besteuerten. Die genaue Rechnung für Ihre Zielarbeitszeit liefert der Teilzeit-Rechner; ob sich stattdessen mehr Gehalt je Stunde lohnt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.
Welche Fehler passieren beim Stundenlohn-Berechnen am häufigsten?
Der häufigste Fehler ist die Division durch 160 statt durch 173,2 Monatsstunden. 2.500 Euro geteilt durch 160 ergeben scheinbar 15,63 Euro, korrekt sind 14,43 Euro; der vermeintlich komfortable Abstand zum Mindestlohn schrumpft auf 53 Cent. Drei weitere Fallstricke:
- Unbezahlte Überstunden ignoriert. Der Mindestlohn gilt je tatsächlich geleisteter Stunde. Wer bei 2.407,48 Euro Monatsgehalt regelmäßig 45 statt 40 Stunden arbeitet, kommt auf 194,85 Monatsstunden und nur 12,36 Euro je Stunde, ein Verstoß gegen § 1 MiLoG. Was Mehrarbeit wert ist, beziffert der Überstunden-Rechner.
- Brutto mit Netto verwechselt. Die Formel liefert den Bruttostundenlohn. Für den Netto-Vergleich zweier Jobs müssen Sie das errechnete Monatsbrutto zusätzlich durch den Brutto-Netto-Rechner schicken.
- Sonderzahlungen falsch verteilt. Ein 13. Gehalt gehört nicht in ein einzelnes Monatsgehalt, sondern aufs Jahr verteilt: Jahresbrutto geteilt durch 12, dann durch die Monatsstunden. Sonst rechnen Sie den November künstlich reich.
Häufige Fragen zum Stundenlohn berechnen
Wie viele Monatsstunden hat eine 40-Stunden-Woche?
Rechnerisch 173,2 Monatsstunden, denn 40 Wochenstunden mal 4,33 Wochen je Monat ergeben diesen Wert. Eine 30-Stunden-Woche kommt auf 129,9 Monatsstunden, eine 20-Stunden-Woche auf 86,6. Mit diesen Werten teilen Sie das Monatsgehalt, um den Stundenlohn zu erhalten.
Welches Monatsgehalt entspricht dem Mindestlohn 2026?
Bei 40 Wochenstunden sind es 2.407,48 Euro brutto im Monat, also 13,90 Euro mal 173,2 Monatsstunden. Bei 30 Wochenstunden liegt die Grenze bei 1.805,61 Euro, bei 20 Wochenstunden bei 1.203,74 Euro. Jedes Vollzeitgehalt darunter verstößt gegen § 1 MiLoG.
Gilt die Formel auch für Teilzeit und Minijob?
Ja, unverändert: Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden mal 4,33. Im Minijob begrenzt die Verdienstgrenze von 603 Euro (2026) zusätzlich die Stundenzahl: Zum Mindestlohn von 13,90 Euro sind höchstens 43,38 Stunden im Monat möglich, bei 20 Euro je Stunde nur 30,15 Stunden.
Steigt der Mindestlohn 2027 weiter?
Ja, zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro je Zeitstunde. Bei 40 Wochenstunden wächst das Mindestbrutto damit von 2.407,48 auf 2.528,72 Euro im Monat; die Minijob-Grenze steigt automatisch von 603 auf 633 Euro.
