SteuerGenau
Ratgeber

Weihnachtsgeld 2026: Wie viel netto vom Weihnachtsgeld bleibt

Vom Weihnachtsgeld bleiben je nach Gehalt zwischen 49 und 59 Prozent netto übrig. Warum die Steuer so hoch ausfällt, wie der Arbeitgeber sie berechnet und wann ein höheres Gehalt sogar mehr vom Weihnachtsgeld übrig lässt.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026
Flat lay of taxes, currency, and reminder to pay on pink background.
Foto: Leeloo The First / Pexels

Wie viel netto bleibt vom Weihnachtsgeld?

Vom Weihnachtsgeld bleiben 2026 rund 49 bis 59 Prozent netto übrig. Bei 3.000 Euro brutto Monatsgehalt und einem vollen Monatsgehalt als Weihnachtsgeld sind das 1.687 Euro netto von 3.000 Euro, also 56,2 Prozent. Je höher das Gehalt, desto weniger bleibt, weil die Sonderzahlung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet wird.

Die folgende Tabelle zeigt, was von einem vollen Monatsgehalt als Weihnachtsgeld übrig bleibt. Gerechnet für Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, kinderlos, Steuerjahr 2026.

MonatsbruttoWeihnachtsgeldSteuernSozialabgabenNettoAnteil netto
2.000 €2.000 €386 €435 €1.179 €59,0 %
3.000 €3.000 €661 €653 €1.687 €56,2 %
4.000 €4.000 €991 €870 €2.139 €53,5 %
5.000 €5.000 €1.375 €1.088 €2.538 €50,7 %
6.000 €6.000 €2.080 €636 €3.284 €54,7 %
8.000 €8.000 €3.524 €572 €3.904 €48,8 %

Ihr eigenes Ergebnis rechnet der Weihnachtsgeld-Rechner, das laufende Monatsnetto der Brutto-Netto-Rechner.

Wie berechnet der Arbeitgeber die Steuer auf das Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug und wird nach § 39b Absatz 3 EStG versteuert. Der Arbeitgeber rechnet die Jahreslohnsteuer zweimal: einmal auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne die Sonderzahlung, einmal mit ihr. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld.

Das erklärt, warum die Abzüge so hoch wirken. Auf das laufende Gehalt zahlen Sie einen Durchschnittssteuersatz, auf das Weihnachtsgeld dagegen Ihren Grenzsteuersatz, also den Satz für den zuletzt verdienten Euro. Bei 4.000 Euro Monatsbrutto liegt der Durchschnittssatz bei rund 33 Prozent, die Belastung der Sonderzahlung dagegen bei rund 46 Prozent.

Ein Beispiel mit den Zahlen aus der Tabelle: Bei 3.000 Euro Monatsbrutto beträgt der Jahresarbeitslohn 36.000 Euro. Mit 3.000 Euro Weihnachtsgeld steigt er auf 39.000 Euro. Die Lohnsteuer auf diese zusätzlichen 3.000 Euro beträgt 661 Euro, dazu kommen 653 Euro Sozialabgaben. Übrig bleiben 1.687 Euro.

Alle Sonderzahlungen eines Jahres werden dabei zusammengezählt. Wer im Sommer bereits Urlaubsgeld erhalten hat, versteuert das Weihnachtsgeld auf einem bereits erhöhten Jahresarbeitslohn und damit noch etwas höher.

Fallen auf Weihnachtsgeld Sozialabgaben an?

Ja. Weihnachtsgeld ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und beitragspflichtig in allen vier Zweigen der Sozialversicherung, allerdings nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. 2026 liegt diese bei 69.750 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Daraus entsteht ein Effekt, der auf den ersten Blick paradox wirkt. In der Tabelle oben fallen bei 6.000 Euro Monatsbrutto nur 636 Euro Sozialabgaben auf das Weihnachtsgeld an, bei 3.000 Euro dagegen 653 Euro, also mehr. Der Grund: 6.000 Euro im Monat ergeben 72.000 Euro im Jahr und liegen damit bereits über der Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung. Auf das Weihnachtsgeld fallen dort keine Beiträge mehr an, nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Deshalb steigt der Nettoanteil bei 6.000 Euro Monatsbrutto wieder auf 54,7 Prozent, obwohl er bei 5.000 Euro nur 50,7 Prozent beträgt. Wie sich die Grenzen auf Ihr Gehalt auswirken, zeigt die Übersicht Netto nach Gehalt.

Wann haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Der Anspruch entsteht nur aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung.

Betriebliche Übung bedeutet: Zahlt der Arbeitgeber drei Jahre in Folge vorbehaltlos Weihnachtsgeld, entsteht daraus ein Anspruch für die Zukunft. Wer sich das offenhalten will, zahlt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit.

Häufig ist die Zahlung an eine Stichtagsregelung geknüpft, etwa an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember. Rückzahlungsklauseln sind zulässig, aber nur in engen Grenzen und abhängig von der Höhe der Zahlung. Eine Sonderzahlung, die reine Arbeitsleistung vergütet, darf grundsätzlich nicht zurückgefordert werden.

Lässt sich beim Weihnachtsgeld Steuer sparen?

Direkt an der Sonderzahlung kaum, weil der Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Schema abrechnen muss. Es gibt aber drei Wege, die wirken:

  • Entgeltumwandlung. Wird das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise in die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt, fallen darauf weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an, solange die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG eingehalten werden. Was unterm Strich bleibt, zeigt der bAV-Rechner.
  • Steuererklärung abgeben. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer holen Sie über die Veranlagung zurück. Das lohnt besonders, wenn Sie nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, weil der Arbeitgeber dann von einem zu hohen Jahresarbeitslohn ausgegangen ist. Eine erste Schätzung liefert der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
  • Werbungskosten sammeln. Alles über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro senkt das zu versteuernde Einkommen. Was zählt, steht unter Was kann ich absetzen.

Nicht hilfreich ist dagegen der verbreitete Rat, sich das Weihnachtsgeld in den Januar verschieben zu lassen. Die Belastung verschiebt sich damit nur in das nächste Jahr, und bei einer Zahlung bis zum 31. März greift für die Sozialversicherung ohnehin die sogenannte Märzklausel, die die Sonderzahlung dem Vorjahr zuordnet.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld üblicherweise?

Verbreitet sind ein halbes und ein volles Monatsgehalt, tarifgebunden häufig ein fester Prozentsatz des Monatsentgelts. Bei einem halben Monatsgehalt halbieren sich alle Beträge aus der Tabelle oben nahezu exakt, weil der Grenzsteuersatz über diese Spanne kaum springt.

MonatsbruttoHalbes MonatsgehaltNetto davonAnteil netto
2.000 €1.000 €591 €59,1 %
3.000 €1.500 €846 €56,4 %
4.000 €2.000 €1.074 €53,7 %
5.000 €2.500 €1.276 €51,0 %

Alle Werte sind Schätzungen nach dem vereinfachten Verfahren dieser Seite. Die Abrechnung Ihres Arbeitgebers kann um einige Euro abweichen, weil dort der amtliche Programmablaufplan tagesgenau greift. Wie wir rechnen, steht unter So rechnen wir.

Wie wirken Teilzeit, Eintritt im laufenden Jahr und Elternzeit?

Bei Teilzeit wird das Weihnachtsgeld in aller Regel anteilig gezahlt, weil es an das Monatsentgelt gekoppelt ist. Wer halbtags arbeitet, bekommt also die Hälfte. Der Nettoanteil bleibt dabei nicht gleich: Er steigt sogar, weil das niedrigere Jahreseinkommen einen niedrigeren Grenzsteuersatz bedeutet.

Wer im laufenden Jahr eingetreten ist, findet häufig eine Zwölftelungsklausel im Vertrag. Üblich ist ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat. Steuerlich hat der unterjährige Eintritt einen angenehmen Nebeneffekt: Der Arbeitgeber rechnet mit einem hochgerechneten Jahresarbeitslohn, der oft zu hoch angesetzt ist, sodass zu viel Lohnsteuer einbehalten wird. Diesen Betrag holen Sie sich über die Steuererklärung zurück.

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber darf das Weihnachtsgeld dann anteilig kürzen, soweit es Betriebstreue belohnt. Vergütet die Zahlung dagegen erbrachte Arbeitsleistung, ist eine Kürzung für Monate mit tatsächlicher Arbeit unzulässig. Bei Krankheit gilt derselbe Maßstab, entscheidend ist immer der Zweck der Zahlung laut Vertrag.

Was Elterngeld daneben bringt, zeigt der Elterngeld-Rechner. Beim Arbeitslosengeld zählt Weihnachtsgeld dagegen nicht mit: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt bei der Bemessung nach § 151 SGB III außer Betracht, obwohl es beitragspflichtig ist.

Was gilt beim Weihnachtsgeld im Minijob?

Im Minijob kann Weihnachtsgeld teuer werden: Es zählt zum regelmäßigen Verdienst und kann die Grenze von 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr sprengen. Wer bei 580 Euro monatlich zusätzlich ein halbes Monatsgehalt Weihnachtsgeld erhält, überschreitet die Jahresgrenze, und aus dem abgabenfreien Minijob wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Entscheidend ist, dass vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld bei der Prüfung des regelmäßigen Verdiensts von vornherein mitgerechnet wird, nicht erst bei der Auszahlung. Arbeitgeber und Minijobber sollten die Zusage deshalb vor Vertragsschluss gegen die Jahresgrenze rechnen. Die Details zur Grenze zeigt der Minijob-Rechner, den Übergangsbereich darüber der Midijob-Rechner.

Weihnachtsgeld, 13. Gehalt und Urlaubsgeld: Wo ist der Unterschied?

Steuerlich werden alle drei gleich behandelt, nämlich als sonstiger Bezug. Arbeitsrechtlich unterscheiden sie sich aber: Das 13. Gehalt ist reine Vergütung für geleistete Arbeit und wird bei unterjährigem Ausscheiden anteilig geschuldet. Weihnachtsgeld kann zusätzlich oder allein die Betriebstreue belohnen, weshalb Stichtags- und Rückzahlungsklauseln hier zulässig sein können. Urlaubsgeld ist eine Zusatzzahlung zum Urlaub und hat mit dem gesetzlichen Urlaubsentgelt nach dem Bundesurlaubsgesetz nichts zu tun.

Teilen:WhatsApp

War dieser Beitrag hilfreich?

Quelle

Fachlich geprüft von Redaktion SteuerGenau

Dieser Beitrag folgt unseren redaktionellen Standards und wird nach jeder relevanten Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: unsere redaktionellen Standards.

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Wird vor Veröffentlichung geprüft.

Weitere Ratgeber

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.