Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression auf Abfindungen: Versteuert wird ein Fünftel der Abfindung auf Ihr übriges Einkommen, die Mehrsteuer zählt fünffach. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 30.000 Euro Abfindung spart das nach dem Tarif 2026 rund 1.200 Euro gegenüber der normalen Besteuerung.
Wie funktioniert die Fünftelregelung genau?
Das Finanzamt rechnet in drei Schritten (Paragraf 34 EStG): Erstens die Einkommensteuer auf Ihr Einkommen ohne Abfindung. Zweitens die Steuer auf das Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung. Drittens wird die Differenz aus beiden Beträgen mit fünf multipliziert; das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Der Effekt: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und rutscht damit nicht komplett in Ihren Spitzensteuersatz. Je größer der Sprung zwischen Ihrem normalen Steuersatz und dem Satz mit voller Abfindung wäre, desto höher fällt die Ersparnis aus.
Was spart die Fünftelregelung bei 30.000 Euro Abfindung?
Rechenbeispiel nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundtarif, ohne Soli und Kirchensteuer): zu versteuerndes Einkommen 45.000 Euro, Abfindung 30.000 Euro.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Steuer auf 45.000 Euro (ohne Abfindung) | 8.835 Euro |
| Steuer auf 51.000 Euro (plus ein Fünftel) | 10.901 Euro |
| Differenz 2.066 Euro mal 5 = Steuer auf die Abfindung | 10.330 Euro |
| Zum Vergleich: Steuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung | 11.529 Euro |
| Ersparnis durch die Fünftelregelung | 1.199 Euro |
Von der Abfindung bleiben in diesem Fall 19.670 Euro netto. Bei niedrigerem übrigem Einkommen steigt die Ersparnis deutlich: Mit 30.000 Euro Einkommen und 50.000 Euro Abfindung spart die Regelung nach demselben Tarif rund 3.300 Euro. Ihre Zahlen berechnet der Abfindungs-Rechner.
Welche Voraussetzungen gelten für die Fünftelregelung?
Die Abfindung muss eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein und zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließen. Zusammenballung heißt: Sie erhalten durch die Abfindung mehr, als Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in dem Jahr verdient hätten. Wird die Abfindung auf zwei Jahre gesplittet, entfällt die Ermäßigung in der Regel komplett; unschädlich ist nur eine geringfügige Teilzahlung von maximal 10 Prozent im anderen Jahr.
Gute Nachricht bei den Sozialabgaben: Echte Abfindungen für den Arbeitsplatzverlust sind beitragsfrei in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es fällt ausschließlich Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer an.
Warum müssen Sie die Ermäßigung seit 2025 selbst beantragen?
Seit dem 1. Januar 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an; die Abfindung wird zunächst voll versteuert. Die Ermäßigung erhalten Sie nur noch über die Einkommensteuererklärung, das Finanzamt prüft sie dort von Amts wegen und erstattet die Differenz.
Für Sie heißt das: Nach einer Abfindung ist die Steuererklärung Pflichtprogramm, sonst verschenken Sie die komplette Ersparnis. Wie hoch Ihre Erstattung ausfallen dürfte, überschlägt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Warum ist die Auszahlung im Januar oft Tausende Euro wert?
Weil die Fünftelregelung umso mehr spart, je niedriger Ihr übriges Einkommen im Auszahlungsjahr ist. Wird die Abfindung statt im Dezember des Kündigungsjahres erst im Januar des Folgejahres gezahlt, trifft sie oft auf ein Jahr mit wenig oder keinem Arbeitslohn, etwa bei anschließender Arbeitslosigkeit oder Rente. Der Steuersatz auf die Abfindung sinkt dann drastisch.
Der Zufluss zählt steuerlich im Jahr der Auszahlung; den Termin können Sie im Aufhebungsvertrag frei vereinbaren. Beachten Sie den Progressionsvorbehalt: Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf die Abfindung.
Welche Fehler kosten bei der Abfindung am meisten?
Drei teure Fehler: Erstens die Abfindung auf zwei Jahre verteilen und damit die Zusammenballung zerstören. Zweitens im Auszahlungsjahr hohe Zusatzeinkünfte erzeugen, etwa durch die Auszahlung von Resturlaub, Boni und Abfindung im selben Jahr. Drittens keine Steuererklärung abgeben und die seit 2025 nur noch dort gewährte Ermäßigung liegen lassen.
Gestaltungsspielraum bietet auch die betriebliche Altersvorsorge: Teile der Abfindung lassen sich nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG steuerbegünstigt in eine Betriebsrente einzahlen. Vergleichen Sie die Varianten mit dem Einkommensteuer-Rechner und dem Brutto-Netto-Rechner, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Was bedeutet die Voraussetzung der Zusammenballung genau?
Zusammenballung heißt, dass die Abfindung zusammen mit dem übrigen Jahreseinkommen höher ist als das, was Sie bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr verdient hätten. Nur dann greift die Fünftelregelung nach Paragraf 34 EStG. Die Abfindung muss dazu grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen.
Eine Aufteilung auf zwei Jahre zerstört die Ermäßigung fast immer. Unschädlich ist nur eine geringfügige Teilleistung von bis zu 10 Prozent im anderen Jahr oder eine spätere Zusatzleistung aus sozialer Fürsorge. Ihre Zahlen prüft der Abfindungs-Rechner.
Wie viel spart die Fünftelregelung bei verschiedenen Einkommen?
Die Ersparnis ist umso größer, je niedriger Ihr übriges Einkommen im Auszahlungsjahr ist. Bei sehr hohem Grundeinkommen bringt die Regelung wenig, weil dann schon ohne Abfindung der Spitzensteuersatz greift. Die folgende Tabelle zeigt die ungefähre Wirkung nach dem Tarif 2026.
| Übriges zvE | Abfindung | Ersparnis durch Fünftelregelung (rund) |
|---|---|---|
| 15.000 Euro | 40.000 Euro | rund 3.900 Euro |
| 30.000 Euro | 50.000 Euro | rund 3.300 Euro |
| 45.000 Euro | 30.000 Euro | rund 1.200 Euro |
| 80.000 Euro | 30.000 Euro | rund 0 Euro |
Die Werte sind Näherungen ohne Soli und Kirchensteuer. Ab einem übrigen Einkommen oberhalb der Spitzensteuergrenze von 69.879 Euro verpufft der Effekt weitgehend. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Einkommensteuer-Rechner durch.
Wie senken Sie die Steuer mit Einzahlung in die Altersvorsorge?
Teile der Abfindung lassen sich steuerbegünstigt in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG sind Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei, 2026 also bis rund 8.112 Euro. Zusätzlich erlaubt die Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses höhere steuerfreie Einzahlungen.
So verschieben Sie Einkommen in die Rentenphase mit meist niedrigerem Steuersatz. Prüfen Sie die Varianten mit dem Betriebsrenten-Rechner und vergleichen Sie das Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.
Wie wirkt der Progressionsvorbehalt auf die Abfindung?
Steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken- oder Elterngeld erhöhen über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, der auf Ihr übriges Einkommen und damit auch auf die Abfindung angewendet wird. Das kann die Ersparnis der Fünftelregelung im Auszahlungsjahr spürbar schmälern.
Deshalb ist das Timing entscheidend: Fällt die Abfindung in ein Jahr mit viel Arbeitslosengeld, steigt der Steuersatz. Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner.
Fallen auf die Abfindung Sozialabgaben an?
Nein. Eine echte Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es fällt ausschließlich Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer an, und die wird über die Fünftelregelung gemildert.
Anders ist es bei freiwillig gesetzlich Versicherten ohne Arbeitgeberbindung, hier kann die Abfindung ausnahmsweise beitragspflichtig werden. Im Regelfall des Aufhebungsvertrags nach Kündigung bleibt sie aber sozialabgabenfrei.
Kürzt eine Abfindung das Arbeitslosengeld?
Eine Abfindung mindert das Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht, solange das Arbeitsverhältnis mit der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Wird die Frist durch den Aufhebungsvertrag verkürzt, kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Abfindung anrechnen und den Anspruch ruhen lassen.
Zusätzlich droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst durch den Aufhebungsvertrag lösen, ohne wichtigen Grund. Klären Sie das vor der Unterschrift, die Bedingungen erklärt der Arbeitslosengeld-Rechner.
Checkliste: Wie holen Sie das Maximum aus der Abfindung?
Erstens die Auszahlung in ein Jahr mit möglichst niedrigem übrigem Einkommen legen, oft das Jahr nach der Kündigung. Zweitens die Zusammenballung sichern, also nicht auf zwei Jahre splitten. Drittens einen Teil steuerbegünstigt in die Altersvorsorge einzahlen.
Viertens unbedingt eine Steuererklärung abgeben, weil die Fünftelregelung seit 2025 nur noch dort gewährt wird. Wie hoch die Erstattung ausfällt, überschlägt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check, die Fristen erklärt der Ratgeber Steuererklärung: Fristen und Tipps.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Eine gängige Faustregel ist ein halbes bis ein volles Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. Bei einem Kündigungsschutzverfahren orientieren sich Gerichte häufig an einem halben Monatsgehalt je Jahr (Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz). Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht aber nur in Ausnahmefällen, meist ist sie Verhandlungssache.
Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Monatsbrutto liegt eine typische Abfindung also zwischen 20.000 und 40.000 Euro. Wie viel davon nach Steuern bleibt, rechnet der Abfindungs-Rechner aus.
Wie sieht der Rechenweg der Fünftelregelung Schritt für Schritt aus?
Angenommen, Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen beträgt 45.000 Euro und die Abfindung 30.000 Euro. Schritt eins: Steuer auf 45.000 Euro. Schritt zwei: Steuer auf 45.000 Euro plus ein Fünftel der Abfindung, also auf 51.000 Euro. Schritt drei: die Differenz mal fünf ergibt die Steuer auf die gesamte Abfindung.
Der Vorteil entsteht, weil ein Fünftel der Abfindung einen niedrigeren Grenzsteuersatz auslöst als die volle Summe. Je flacher der Tarif in Ihrem Einkommensbereich verläuft, desto kleiner der Vorteil, deshalb bringt die Regelung bei sehr hohen Einkommen kaum noch etwas. Die exakten Beträge liefert der Einkommensteuer-Rechner.
Worauf sollten Sie im Aufhebungsvertrag achten?
Legen Sie den Auszahlungszeitpunkt bewusst fest, weil er über das Steuerjahr entscheidet. Achten Sie darauf, dass die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird, sonst drohen Anrechnung auf das Arbeitslosengeld und eine Sperrzeit. Lassen Sie sich Resturlaub und Boni möglichst nicht im selben Jahr wie die Abfindung auszahlen.
Prüfen Sie außerdem Formulierungen zu Freistellung, Zeugnis und betrieblicher Altersvorsorge. Vor der Unterschrift lohnt der Vergleich der Steuerwirkung mit dem Brutto-Netto-Rechner und dem Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Zählt die Abfindung für die spätere Rente?
Nein, aus einer sozialversicherungsfreien Abfindung entstehen keine Rentenpunkte, weil keine Beiträge fließen. Wer die Rentenwirkung ausgleichen will, kann einen Teil steuerbegünstigt in die betriebliche Altersvorsorge oder in freiwillige Rentenbeiträge lenken.
Wie groß die entstehende Lücke ist, überschlägt der Rentenlücken-Rechner.
Wie tragen Sie die Abfindung in die Steuererklärung ein?
Die Abfindung erscheint in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter den ermäßigt besteuerten Entschädigungen. In der Anlage N tragen Sie diesen Betrag in das Feld für Entschädigungen ein, dann prüft das Finanzamt die Fünftelregelung automatisch. Eine gesonderte Antragszeile ist nicht nötig, wichtig ist nur die richtige Zuordnung.
Weil der Arbeitgeber die Ermäßigung seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, ist die volle Steuer zunächst einbehalten worden. Die Differenz erstattet das Finanzamt nach der Veranlagung. Wie hoch die Erstattung ausfällt, überschlägt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check, die Fristen erklärt der Ratgeber Steuererklärung: Fristen und Tipps.
Fällt auf die Abfindung Kirchensteuer an?
Ja, wenn Sie Kirchenmitglied sind, fällt auf die Steuer der Abfindung auch Kirchensteuer an, 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer je nach Bundesland. Viele Kirchen erlassen auf Antrag jedoch einen Teil der Kirchensteuer auf außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, oft rund 50 Prozent.
Stellen Sie den Antrag nach Erhalt des Steuerbescheids bei Ihrem Kirchensteueramt. Wie hoch die Kirchensteuer ausfällt, rechnet der Kirchensteuer-Rechner aus.
