Wie viel Arbeitslosengeld bekommen Sie 2026?
Das Arbeitslosengeld I beträgt 2026 genau 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent (§ 149 SGB III). Bei 3.500 Euro Monatsbrutto und Steuerklasse I sind das rund 1.415 Euro im Monat, mit Kind rund 1.580 Euro.
Planen Sie dabei nicht mit dem Netto von Ihrem Gehaltszettel. Die Agentur für Arbeit zieht vom Bruttoentgelt eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent sowie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach Ihrer Steuerklasse ab und wendet die 60 oder 67 Prozent auf dieses pauschalierte Netto an. Das Ergebnis liegt deshalb fast immer unter dem einfachen Dreisatz aus dem eigenen Kontoauszug. Ihr tatsächliches Netto zum Vergleich liefert der Brutto-Netto-Rechner.
Zwei Grenzen sollten Sie kennen. Erstens zählt nur beitragspflichtiges Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat, ein höheres Gehalt erhöht das ALG I nicht mehr. Zweitens zählt die Steuerklasse, die am 1. Januar des Anspruchsjahres eingetragen war. Wer eine Kündigung kommen sieht, prüft die Klassenwahl deshalb schon im Vorjahr mit dem Steuerklassen-Rechner.
| Monatsbrutto (Steuerklasse I) | ALG I ohne Kind (60 %) | ALG I mit Kind (67 %) |
|---|---|---|
| 3.000 € | rund 1.245 € / Monat | rund 1.390 € / Monat |
| 3.500 € | rund 1.415 € / Monat | rund 1.580 € / Monat |
Gezahlt wird das Arbeitslosengeld pro Kalendertag, ein voller Monat wird dabei immer mit 30 Tagen angesetzt. Bei 3.500 Euro brutto entspricht das einem Tagessatz von rund 47,17 Euro ohne Kind und rund 52,68 Euro mit Kind. Ihren persönlichen Betrag mit eigener Steuerklasse ermitteln Sie direkt hier im Rechner.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr geschätztes Arbeitslosengeld I
ca. 1.411 € / Monat
Vereinfachtes Leistungsentgelt: Das Netto wird aus dem Monatsbrutto geschätzt, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € pro Monat. Das ALG I beträgt 60 % dieses Netto. Pauschalen der Agentur für Arbeit können abweichen.
| Bemessungs-Netto ca. | 2.351,25 € |
| Leistungssatz | 60 % |
| ALG I pro Monat | 1.410,75 € |
| ALG I pro Tag | 46,38 € |
| Anspruchsdauer | 12 Monate |
| Gesamtanspruch | 16.929 € |
| Beschäftigung (letzte 5 Jahre) | Mindestalter | Anspruch ALG I |
|---|---|---|
| ab 12 Monate | keins | 6 Monate |
| ab 16 Monate | keins | 8 Monate |
| ab 20 Monate | keins | 10 Monate |
| ab 24 Monate ← Ihre Stufe | keins | 12 Monate |
| ab 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| ab 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| ab 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
Anspruchsdauer nach Par. 147 SGB III. Es gilt die höchste Stufe, deren Beschäftigungszeit und Mindestalter Sie erfüllen.
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Ihr Anspruch: 12 Monate ALG I
Mit 24 Monaten Beschäftigung und 35 Jahren erreichen Sie die Stufe "12 Monate" nach Par. 147 SGB III. Das ist die höchste Stufe, die mit Ihrem Alter erreichbar ist.
Bis 165 € Nebenverdienst bleiben anrechnungsfrei
Ein Minijob oder Nebenverdienst unter 15 Wochenstunden ist erlaubt. Vom Netto-Nebenverdienst bleiben 165 € pro Monat anrechnungsfrei, alles darüber wird vom ALG I abgezogen.
Sperrzeit-Warnung: Eigenkündigung kostet 12 Wochen
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen ohne Leistung. Das wären bei Ihnen rund 4.232 €, zusätzlich verkürzt sich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel.
Wie lange bekommen Sie Arbeitslosengeld?
Zwischen 6 und 24 Monate. Die Anspruchsdauer richtet sich nach zwei Größen: den versicherungspflichtigen Beschäftigungsmonaten der letzten fünf Jahre und Ihrem Alter (§ 147 SGB III). Unter 50 Jahren sind höchstens 12 Monate drin, die vollen 24 Monate gibt es erst ab dem vollendeten 58. Lebensjahr.
| Versicherungspflichtig beschäftigt (letzte 5 Jahre) | Mindestalter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | kein Mindestalter | 6 Monate |
| 16 Monate | kein Mindestalter | 8 Monate |
| 20 Monate | kein Mindestalter | 10 Monate |
| 24 Monate | kein Mindestalter | 12 Monate |
| 30 Monate | vollendetes 50. Lebensjahr | 15 Monate |
| 36 Monate | vollendetes 55. Lebensjahr | 18 Monate |
| 48 Monate | vollendetes 58. Lebensjahr | 24 Monate |
Es gilt immer die höchste Stufe, deren beide Bedingungen Sie erfüllen. Das Alter allein reicht nicht: Wer mit 52 Jahren volle 48 Beschäftigungsmonate mitbringt, erhält trotzdem nur 15 Monate ALG I, weil die 24-Monats-Stufe das vollendete 58. Lebensjahr voraussetzt. Umgekehrt nützt ein hohes Alter nichts, wenn die Beschäftigungsmonate fehlen.
Verwechseln Sie die Fünfjahresfrist der Tabelle nicht mit der Rahmenfrist von 30 Monaten. Die Rahmenfrist entscheidet, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben, die Fünfjahresfrist nur darüber, wie lange gezahlt wird. Beide laufen parallel und sind unterschiedlich lang.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie brauchen mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit (§ 142 SGB III). Dazu kommen drei weitere Bedingungen: Sie sind arbeitslos, Sie haben sich persönlich arbeitslos gemeldet und Sie stehen der Vermittlung zur Verfügung.
Arbeitslos im Sinne des Gesetzes bleibt auch, wer nebenbei weniger als 15 Wochenstunden arbeitet. Ab 15 Stunden entfällt der Anspruch komplett, nicht nur anteilig. Wer vor der Arbeitslosigkeit in Kurzarbeit war oder länger krank geschrieben war, sollte das Bemessungsentgelt im Bescheid genau prüfen, denn dafür gelten Korrekturregeln; die jeweiligen Leistungen zeigen der Kurzarbeitergeld-Rechner und der Krankengeld-Rechner.
Zwei Fristen entscheiden über bares Geld. Arbeitsuchend melden müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate vor dem Vertragsende, bei kurzfristiger Kenntnis binnen drei Tagen; das geht auch telefonisch oder online. Die Arbeitslosmeldung dagegen muss persönlich erfolgen und wirkt nicht rückwirkend, jeder verspätete Tag ist unwiederbringlich verloren.
Rechenbeispiel: Was bekommt eine 40-jährige Angestellte insgesamt?
Eine 40-jährige Angestellte mit 3.500 Euro brutto, Steuerklasse I und 24 Beschäftigungsmonaten erhält rund 1.415 Euro ALG I für 12 Monate, insgesamt also rund 16.980 Euro. Mit einem Kind steigt der Satz auf 67 Prozent, das sind rund 1.580 Euro monatlich und rund 18.960 Euro über die volle Laufzeit.
| Position | ohne Kind | mit Kind |
|---|---|---|
| ALG I pro Kalendertag | 47,17 € | 52,68 € |
| ALG I pro Monat (30 Tage) | rund 1.415 € | rund 1.580 € |
| Anspruchsdauer (24 Beschäftigungsmonate, unter 50) | 12 Monate | 12 Monate |
| Gesamtleistung | rund 16.980 € | rund 18.960 € |
Das Beispiel zeigt die Größenordnung für die Finanzplanung: Das ALG I ersetzt bei mittleren Einkommen rund 40 Prozent des früheren Bruttos. Wer die Lücke überbrücken muss, sollte die Anspruchsdauer aus der Tabelle oben kennen, bevor er Rücklagen einteilt oder eine Abfindung verhandelt.
Auf das ALG I selbst zahlen Sie keine Steuern, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht so den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte des Jahres. Was das konkret für Ihren Steuerbescheid bedeutet, erklärt der Ratgeber Arbeitslosengeld: brutto oder netto? im Detail.
Wann droht eine Sperrzeit und was kostet sie?
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit von 12 Wochen ohne jede Zahlung (§ 159 SGB III). Bei 1.415 Euro Monats-ALG entspricht das rund 4.245 Euro Verlust, bevor der erste Euro fließt.
Der eigentliche Schaden ist sogar größer. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit mindert sich zusätzlich die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel: Aus 12 Monaten Anspruch werden 9 Monate, was noch einmal rund 4.245 Euro kostet. Eine Eigenkündigung ohne wichtigen Grund kann damit schnell einen hohen vierstelligen Betrag vernichten.
Ein wichtiger Grund verhindert die Sperrzeit, etwa wenn das Verbleiben im Job unzumutbar war; er muss aber belegt werden. In Härtefällen oder wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin binnen 12 Wochen geendet hätte, verkürzt sich die Sperrzeit auf 6 Wochen, in engen Grenzen sogar auf 3 Wochen. Wer über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung nachdenkt, sollte diese Regeln vor der Unterschrift kennen und nicht erst im Bescheid davon erfahren.
Häufige Fragen zu Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes
Bekommen ältere Arbeitslose länger Arbeitslosengeld?
Ja. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die mögliche Anspruchsdauer stufenweise von 15 über 18 auf bis zu 24 Monate. Die Höchstdauer von 24 Monaten erreichen nur Arbeitslose ab dem vollendeten 58. Lebensjahr, die in den letzten fünf Jahren 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Wie viel dürfen Sie neben dem Arbeitslosengeld verdienen?
165 Euro pro Kalendermonat bleiben anrechnungsfrei, jeder Euro darüber wird vom ALG I abgezogen. Zusätzlich muss die Nebentätigkeit unter 15 Wochenstunden bleiben, sonst entfällt der Anspruch vollständig. Der Freibetrag gilt pro Monat, nicht pro Job, zwei Nebenjobs verdoppeln ihn also nicht.
Müssen Sie das Arbeitslosengeld versteuern?
Nein, das ALG I ist steuerfrei. Es erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr übriges Jahreseinkommen, und ab 410 Euro Lohnersatzleistungen im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht. Die Einzelheiten samt Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber Arbeitslosengeld: brutto oder netto?.
Was passiert, wenn der Anspruch ausläuft?
Nach spätestens 24 Monaten endet das ALG I, danach kommt bei Bedürftigkeit in der Regel das Bürgergeld in Betracht. Wer das Ende absehen kann, sollte die verbleibenden Monate mit der Anspruchsdauer-Tabelle gegenrechnen und sich frühzeitig um Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit kümmern, denn eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung baut zugleich neue Ansprüche auf.
