Was kostet die Rente mit 63?
Die Rente mit 63 kostet 0,3 Prozent Abschlag für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze starten, maximal 14,4 Prozent bei 48 vorgezogenen Monaten. Bei 1.800 Euro Bruttorente sind das 259,20 Euro weniger im Monat, also rund 3.110 Euro im Jahr, und zwar lebenslang.
Rechtlich läuft der Abzug über den Zugangsfaktor: Er sinkt für jeden vorgezogenen Kalendermonat um 0,003 (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Der Abschlag endet nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern begleitet Sie bis zum Lebensende und wirkt später auch auf eine Hinterbliebenenrente.
Dazu kommt ein oft übersehener Effekt: Der Abschlag ist prozentual. Jede künftige Rentenanpassung fällt dadurch ebenfalls um 14,4 Prozent kleiner aus, in absoluten Euro wächst der Verlust also von Jahr zu Jahr. Wer den frühen Ausstieg plant, sollte deshalb nicht mit dem heutigen Betrag rechnen, sondern mit einer dauerhaft gekürzten Rentenbiografie. Ihren persönlichen frühesten Rentenbeginn und die Abschlagsmonate für Ihren Geburtsmonat zeigt der Renteneintritt-Rechner mit Jahrgangstabelle.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Regelaltersrente beginnt
Januar 2042
Ihr Alter dann: 67 Jahre. Frühere Eintritte sind je nach Beitragsjahren möglich, teils mit lebenslangem Abschlag. Alle Szenarien finden Sie in der Tabelle.
| Szenario | Eintritt | Alter | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | Januar 2042 | 67 Jahre | keiner |
| Frühestmöglich ab 63 (35 Beitragsjahre) | Januar 2038 | 63 Jahre | 14,4 % |
✓Stand: SGB VI, Rechtsstand 2026 · Schätzung ohne Gewähr · keine Rentenberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Was der Abschlag Sie lebenslang kostet
Bei einer Rente von 1.800 € kostet der Abschlag von 14,4 % dauerhaft 259 € pro Monat. Der Abschlag gilt lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die 45-Jahre-Regel
Mit 45 Beitragsjahren wäre ein abschlagsfreier Eintritt schon 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Ihnen fehlen dafür nach Ihrer Schätzung noch 5 Jahre.
Renteninformation der DRV prüfen
Die Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen jährlich die Renteninformation mit Ihren tatsächlich gespeicherten Zeiten. Fordern Sie zusätzlich eine Kontenklärung an, damit keine Beitragsjahre fehlen.
35 oder 45 Beitragsjahre: Welche Grenze entscheidet über den Abschlag?
Mit 35 Beitragsjahren dürfen Sie frühestens ab 63 starten, zahlen dafür aber bis zu 14,4 Prozent Abschlag. Mit 45 Beitragsjahren gehen Sie ab 65 komplett abschlagsfrei. Zwei zusätzliche Beitragsjahre entscheiden bei 1.800 Euro Rente also über 259,20 Euro im Monat, dauerhaft.
| Kriterium | 35 Beitragsjahre (§ 36 SGB VI) | 45 Beitragsjahre (§ 38 SGB VI) |
|---|---|---|
| Frühester Rentenbeginn (ab Jahrgang 1964) | 63 Jahre | 65 Jahre |
| Abschlag beim frühesten Start | 14,4 % | 0 % |
| Monatsrente statt 1.800 € | 1.540,80 € | 1.800,00 € |
| Verlust pro Jahr | rund 3.110 € | 0 € |
Der Unterschied steckt in den anerkannten Zeiten. Für die 35 Jahre zählen großzügig auch Anrechnungszeiten wie Schule, Studium oder Ausbildungssuche mit. Für die 45 Jahre zählen Pflichtbeiträge, Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Pflegezeiten sowie Kranken- und Arbeitslosengeld, aber ausdrücklich nicht der Arbeitslosengeld-Bezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (§ 51 Abs. 3a SGB VI), außer bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze der 45er-Rente nach § 236b SGB VI schrittweise von 63 auf 65 Jahre; die abschlagsfreie Rente ab 63 gibt es nur noch für Jahrgänge bis 1952. Welche Grenze für Ihr Geburtsjahr gilt, steht in der Jahrgangstabelle auf der Rechner-Seite.
Verlassen Sie sich dabei nicht auf das Gefühl, sondern auf Ihr Rentenkonto: Viele Versicherte erreichen die 35 Jahre unbemerkt, scheitern aber knapp an den 45. Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung deckt Lücken aus Ausbildung oder Auslandszeiten auf, solange Nachweise noch beschaffbar sind.
Ab welcher Lebenserwartung lohnt sich die Rente mit 63?
Rein rechnerisch lohnt sich der Start mit 63 bis zu einem Alter von etwa 90 Jahren. Vier Jahre frühere Rente bringen bei 1.540,80 Euro rund 73.958 Euro Vorsprung; die fehlenden 259,20 Euro pro Monat ab 67 zehren diesen Vorsprung erst nach rund 285 Monaten auf.
| Vergleich (1.800 € Rente, ab Jahrgang 1964) | Vorsprung durch früheren Start | Verlust danach pro Monat | Break-even |
|---|---|---|---|
| Start mit 63 statt 67 (35 Beitragsjahre) | rund 73.958 € | 259,20 € | rund 285 Monate, Alter ca. 90 |
| Start mit 63 statt 65 (45 Jahre wären erreichbar) | rund 36.979 € | 259,20 € | rund 143 Monate, Alter ca. 77 |
| Start mit 65 statt 67 (45 Beitragsjahre) | 43.200 € | 0 € | entfällt, kein Abschlag |
Die mittlere Zeile ist die teuerste Falle: Wer die 45 Beitragsjahre mit 65 erreichen könnte, aber trotzdem mit 63 geht, hat den Vorsprung von zwei Jahreszahlungen schon mit etwa 77 Jahren aufgebraucht, also deutlich vor der durchschnittlichen Lebenserwartung. Wer dagegen nur die 35 Jahre schafft, vergleicht 63 gegen 67 und liegt erst mit rund 90 Jahren hinten.
Die Rechnung ist bewusst vereinfacht: Sie vergleicht Bruttobeträge, ohne Steuern, Krankenversicherungsbeiträge und künftige Rentenanpassungen, und ohne die Entgeltpunkte, die Sie bei Weiterarbeit zusätzlich sammeln würden. Umgekehrt gilt der Mechanismus auch als Bonus: Jeder Monat Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus bringt 0,5 Prozent Zuschlag, ein volles Jahr also 6 Prozent. Wie groß Ihre Versorgungslücke mit und ohne Abschlag ausfällt, zeigt der Rentenlücken-Rechner.
Wie kaufen Sie den Abschlag ab 50 wieder weg?
Ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Sie den Abschlag durch freiwillige Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen (§ 187a SGB VI). Grundlage ist eine besondere Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, die den exakten Betrag für Ihren Wunschtermin nennt.
Der steuerliche Hebel macht die Ausgleichszahlung interessant: Sie zählt zu den Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG und ist im Jahr der Einzahlung als Sonderausgabe abziehbar. Wer die Summe auf mehrere Jahre verteilt, streckt den Abzug über mehrere Steuerjahre und holt in jedem davon den vollen Effekt seines Grenzsteuersatzes heraus.
Ein Risiko gehen Sie dabei nicht ein: Wer eingezahlt hat und später doch bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, verliert nichts, die Beiträge erhöhen dann schlicht die Rente. Als Finanzierungsquelle bietet sich häufig eine Abfindung beim vorzeitigen Ausscheiden an; deren Steuerlast und den Spielraum für eine Einzahlung prüfen Sie mit dem Abfindungsrechner.
Dürfen Sie neben der Rente mit 63 unbegrenzt dazuverdienen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei einer vorgezogenen Altersrente vor der Regelaltersgrenze. Ihre Rente wird durch Arbeitseinkommen also nicht mehr gekürzt, wie die DRV zum Hinzuverdienst bestätigt.
Das eröffnet ein Planungsmodell: Rente mit 63 beziehen und in Teilzeit weiterarbeiten. Der Lohn gleicht den Abschlag im Alltag aus, während die Rente früh fließt. Steuern sowie Kranken- und Pflegebeiträge fallen auf den Lohn weiterhin an; was von einem Teilzeitgehalt netto übrig bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner durch.
Nicht verwechseln sollten Sie den Hinzuverdienst mit der Aktivrente: Der Steuerfreibetrag von 2.000 Euro Lohn im Monat gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze, nicht mit 63. Details dazu stehen im Ratgeber Aktivrente 2026: 2.000 Euro steuerfrei neben der Rente. Bedenken Sie außerdem die Steuer auf die Rente selbst: Rente plus Lohn können zusammen eine Steuererklärung und Nachzahlungen auslösen; was das Finanzamt von Ihrer Rente verlangt, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.
So bereiten Sie den Ausstieg mit 63 vor
Sechs Schritte entscheiden darüber, ob der frühe Ausstieg gelingt: Kontenklärung, Rentenauskunft, die 45-Jahre-Prüfung, der rechtzeitige Antrag, die Finanzierung der Übergangsjahre und der Steuercheck. Beginnen Sie idealerweise fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn.
- Rentenkonto klären. Beantragen Sie eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Fehlende Schul-, Ausbildungs- oder Auslandszeiten fallen sonst erst beim Rentenantrag auf, wenn Nachweise oft nicht mehr beschaffbar sind.
- Besondere Rentenauskunft ab 50 anfordern. Sie nennt den exakten Abschlag für Ihren Wunschtermin und den Betrag, mit dem Sie ihn nach § 187a SGB VI ausgleichen können.
- Die 45-Jahre-Grenze prüfen. Zwei Jahre länger arbeiten kann aus 14,4 Prozent Abschlag null Prozent machen. Was ein einzelnes zusätzliches Beitragsjahr für Ihre Rente wert ist, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.
- Antrag rechtzeitig stellen. Stellen Sie den Rentenantrag später als drei Kalendermonate nach Erreichen der Altersgrenze, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat (§ 99 SGB VI). Frühere Monate verfallen.
- Übergangsjahre durchfinanzieren. Wer vor dem Rentenbeginn aus dem Job ausscheidet, überbrückt die Lücke aus eigenem Kapital. Wie lange Erspartes bei einer monatlichen Entnahme trägt, kalkuliert der Entnahmeplan-Rechner.
- Steuer und Krankenversicherung einplanen. Auch eine vorgezogene Rente ist steuerpflichtig, und Kranken- und Pflegebeiträge gehen vom Bruttobetrag ab. Rechnen Sie mit dem Netto, nicht mit der Zahl aus der Renteninformation.
Häufige Fragen zur Rente mit 63
Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?
0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat, bei vier Jahren also 14,4 Prozent (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Aus 1.800 Euro Bruttorente werden 1.540,80 Euro, ein Minus von 259,20 Euro im Monat. Der Abschlag gilt lebenslang und wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze nicht gestrichen.
Gibt es die Rente mit 63 ohne Abschlag noch?
Nur noch für Jahrgänge bis 1952. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Grenze für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren schrittweise auf 65 Jahre (§ 236b SGB VI), ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 65. Ein Start mit 63 ist ab Jahrgang 1964 nur mit 35 Beitragsjahren und 14,4 Prozent Abschlag möglich.
Bei welcher Lebenserwartung rechnet sich der frühe Start?
Bis etwa 90 Jahre liegt der Start mit 63 rechnerisch vorn: Vier Jahre frühere Zahlungen bringen rund 73.958 Euro Vorsprung, den die fehlenden 259,20 Euro pro Monat erst nach rund 285 Monaten aufzehren. Wer stattdessen mit 65 die 45 Beitragsjahre erreichen könnte, verliert beim Start mit 63 schon ab etwa 77 Jahren.
Lohnt sich die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI?
Sie lohnt sich vor allem steuerlich: Die Zahlung ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und als Altersvorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG abziehbar, auf mehrere Jahre verteilbar. Arbeiten Sie später doch bis zur Regelaltersgrenze, verfällt nichts, die Beiträge erhöhen dann die Rente.
