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Gehalt & Lohn

Brutto-Netto-Rechner für Ehepaare 2026

Tragen Sie beide Gehälter ein: Der Rechner vergleicht III/V, IV/IV und IV mit Faktor und zeigt, welche Kombination Ihnen monatlich am meisten Netto lässt und welche eine Nachzahlung vermeidet.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konform

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Bei 4.500 € und 2.000 € Euro brutto bleiben einem Ehepaar 2026 zusammen rund 4.494 € netto in der Kombination III/V und 4.354 € in IV/IV. An der Jahressteuer ändert die Wahl nichts.

§Steuerklassen-Rechner 2026

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 140,08 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.515,42 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.889,42 €1.485,92 €4.375,33 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.241,42 €1.274,00 €4.515,42 €+140,08 €
V / III2.424,33 €1.577,00 €4.001,33 €-374,00 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

✓Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 140,08 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

So wird dieses Ergebnis berechnet

Eingaben
Persönliche Angaben, Steuerjahr und relevante Abzüge
Formel / Modell
Die Eingaben werden nach dem für den Rechner ausgewiesenen Steuerjahr und den verlinkten gesetzlichen Grundlagen verarbeitet.
Ausgabe
Berechneter Steuerbetrag oder Vergleichswert; Zuschläge und Sozialabgaben werden getrennt ausgewiesen, soweit sie zum Rechner gehören.
Nächster Schritt
Prüfen Sie danach, welche Eingabe oder welcher Beleg den größten Einfluss auf das Ergebnis hat.

Annahmen

  • Steuerjahr 2026, wenn die Seite kein anderes Jahr nennt
  • Vollständige und zutreffende Eingaben
  • Modellwert ist keine verbindliche Steuerfestsetzung

Grenzen

  • Sonderregelungen, weitere Einkünfte und individuelle Bescheide können das Ergebnis verändern.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie viel netto bleibt einem Ehepaar?

Bei 4.500 € und 2.000 € brutto im Monat bleiben einem Ehepaar 2026 zusammen rund 4.494 € netto in der Kombination III/V und 4.354 € in IV/IV. Die Differenz von 140,08 € im Monat ist eine Frage der Verteilung über das Jahr, nicht der endgültigen Steuer.

KombinationNetto zusammenWofür sie gedacht ist
Steuerklasse III / V4.493,83 €Ein Partner verdient deutlich mehr, Faustregel ab 60 zu 40
Steuerklasse IV / IV4.353,75 €Beide verdienen ungefähr gleich viel
IV / IV mit Faktor4.353,75 €Ungleiche Gehälter, aber ohne Nachzahlung am Jahresende

Der Rechner oben vergleicht Ihre beiden Gehälter durch. Wichtig ist dabei nur eine Zahl: die Summe beider Nettolöhne. Was der eine in Klasse III gewinnt, verliert der andere in Klasse V, und für das Finanzamt zählt am Ende ohnehin das gemeinsame Jahreseinkommen.

Das Ehegattensplitting: woher der Vorteil kommt

Verheiratete werden auf Antrag zusammen veranlagt und nach dem Splittingtarif besteuert (§ 32a Abs. 5 EStG). Das Einkommen wird rechnerisch halbiert, die Steuer darauf berechnet und anschließend verdoppelt. Der Grundfreibetrag zählt dadurch zweimal, also 24.696 € statt 12.348 €.

Der Vorteil entsteht nur, wenn die Einkommen ungleich sind: Bei 78.000 € Gesamteinkommen und einer Verteilung von 4.500 € zu 2.000 € bricht der Splittingtarif die Progression des Hauptverdieners. Verdienen beide gleich viel, ist der Splittingvorteil null, weil jeder ohnehin seinen eigenen Tarif ausschöpft.

III/V, IV/IV oder Faktor: welche Kombination passt

III/V holt das meiste Netto in den laufenden Monat, führt aber fast immer zu einer Nachzahlung und löst die Pflicht zur Steuererklärung aus (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Sinnvoll, wenn Sie den Unterschiedsbetrag zurücklegen.

IV/IV ist die Standardkombination nach der Hochzeit und rechnet für jeden so, als wäre er allein. Bei ungleichen Gehältern bleibt dadurch monatlich Netto liegen, das erst mit dem Bescheid zurückkommt.

IV mit Faktor nach § 39f EStG verteilt die gemeinsame Jahressteuer im Verhältnis der Gehälter auf beide Abrechnungen. Jeder zahlt unterjährig ungefähr das, was am Jahresende herauskommt. Der Faktor wird beim Finanzamt beantragt und gilt zwei Jahre. Details zu den einzelnen Klassen stehen im Steuerklasse III Rechner und im Steuerklasse V Rechner.

Wann und wie Sie wechseln

Der Wechsel ist formlos beim Finanzamt möglich, mehrfach im Jahr, und gilt ab dem Folgemonat. Nach der Hochzeit werden beide automatisch in Klasse IV eingestuft, ohne dass jemand danach fragt; eine andere Kombination müssen Sie selbst beantragen.

Ein Wechsel lohnt die Prüfung, wenn sich Ihr Gehaltsverhältnis ändert, bei Elternzeit, bei Arbeitslosigkeit oder vor einer längeren Krankheit. Der Grund ist immer derselbe: Lohnersatzleistungen bemessen sich am Netto, und das Netto hängt an der Steuerklasse. Welche Klasse Sie derzeit haben, klärt Welche Steuerklasse habe ich.

Elterngeld: warum der Zeitpunkt zählt

Das Elterngeld bemisst sich am durchschnittlichen Netto der zwölf Monate vor dem Monat der Geburt. Wechselt der Elternteil, der später zu Hause bleibt, rechtzeitig in Klasse III, steigt dieses Netto und damit die Leistung. Bei 2.000 € brutto macht der Unterschied zwischen Klasse V und Klasse III 295,59 € im Monat aus.

Weil der Bemessungszeitraum zwölf Monate umfasst, muss der Wechsel in der Regel sieben Monate vor dem Geburtsmonat vollzogen sein, um voll zu wirken. Die Höhe rechnet der Elterngeld-Rechner, Krankengeld und Arbeitslosengeld folgen derselben Logik.

Wann sich Einzelveranlagung lohnt

Die Zusammenveranlagung ist fast immer günstiger, aber nicht immer. Hat ein Partner hohe steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezogen, etwa Elterngeld oder Krankengeld, erhöhen diese bei der Zusammenveranlagung den Steuersatz für beide Einkommen.

Ähnlich liegt der Fall bei hohen außergewöhnlichen Belastungen: Die zumutbare Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, der bei getrennter Veranlagung niedriger ausfällt. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie das Kreuz setzen; änderbar ist die Wahl bis zur Bestandskraft des Bescheids. Der Einkommensteuer-Rechner zeigt den Unterschied, die Grenze der Rechner zur zumutbaren Belastung.

Wie stark das Gehaltsverhältnis entscheidet

Die Faustregel "ab 60 zu 40 lohnt III/V" ist eine Näherung. Die Tabelle zeigt, wie sich der monatliche Unterschied zwischen III/V und IV/IV verändert, wenn dasselbe Gesamtbrutto von 6.500 € anders verteilt ist.

VerteilungIII/V zusammenIV/IV zusammenUnterschied
3.250 € / 3.250 €4.320,42 €4.394,75 €-74,33 €
3.900 € / 2.600 €4.410,53 €4.383,75 €+26,78 €
4.500 € / 2.000 €4.493,83 €4.353,75 €+140,08 €
5.200 € / 1.300 €4.516,91 €4.254,50 €+262,41 €
6.000 € / 500 €4.450,41 €4.039,32 €+411,09 €

Zwei Dinge fallen auf. Bei gleichen Gehältern bringt III/V nichts, es verschiebt nur Netto von einem zum anderen. Und der Unterschied wächst mit der Ungleichheit, weil der Splittingtarif erst dann Progression bricht. Beachten Sie dabei: Die Spalte ganz rechts ist kein Gewinn, sondern eine Verschiebung. Sie wird mit dem Steuerbescheid wieder eingesammelt.

Die Nachzahlung einplanen statt erleben

Wer III/V wählt, bekommt im Jahr mehr Netto ausgezahlt, als dem Paar nach dem Jahresergebnis zusteht. Die Differenz fordert das Finanzamt mit dem Bescheid zurück. Bei 4.500 € zu 2.000 € Euro sind das grob 1.681 € im Jahr, die zurückgelegt werden sollten.

Zwei praktische Konsequenzen. Erstens: Legen Sie den Unterschiedsbetrag monatlich beiseite, dann ist die Nachzahlung eine Buchung und keine Überraschung. Zweitens: Das Finanzamt kann nach der ersten Nachzahlung Vorauszahlungen festsetzen, die vierteljährlich fällig werden. Damit verschwindet der Liquiditätsvorteil von III/V weitgehend, und IV mit Faktor wird zur naheliegenden Alternative. Die Termine stehen im Geld-Kalender.

Alleinverdiener-Ehen und Teilzeit

Verdient nur ein Partner, ist III/V unstreitig die richtige Wahl: Der zweite Grundfreibetrag geht sonst im laufenden Jahr ungenutzt, und es gibt keinen Partner, der in Klasse V belastet würde. Bei 6.500 € Euro allein verdient bleiben in Klasse III rund 4.420 € netto.

Nimmt der zweite Partner eine Teilzeitstelle oder einen Minijob auf, ändert sich die Rechnung. Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze wird pauschal versteuert und bleibt außen vor. Darüber beginnt Klasse V zu greifen, und ab da lohnt der Vergleich im Rechner oben. Was Teilzeit netto bedeutet, zeigt der Teilzeit-Rechner, die Grenzen des Minijobs der Minijob-Rechner.

Die häufigsten Fehler von Ehepaaren

  • Nur die eigene Abrechnung ansehen. Klasse V wirkt drastisch, weil der Abzug am eigenen Lohn hoch ist. Ob sich die Kombination lohnt, entscheidet allein die Summe beider Nettolöhne.
  • Den Faktor nicht kennen. IV mit Faktor ist die einzige Variante, die unterjährig ungefähr richtig rechnet. Sie muss beantragt werden und läuft nach zwei Jahren aus, ohne dass jemand erinnert.
  • Nach der Hochzeit nichts prüfen. Das Finanzamt stellt automatisch auf IV/IV um. Bei ungleichen Gehältern bleibt damit jeden Monat Netto liegen.
  • Vor der Elternzeit zu spät wechseln. Der Bemessungszeitraum für das Elterngeld umfasst zwölf Monate, ein Wechsel kurz vor der Geburt wirkt deshalb kaum noch.
  • Die Kirchensteuer vergessen. Gehört nur ein Partner einer Kirche an, wird das besondere Kirchgeld relevant, sobald die Ehe zusammen veranlagt wird. Der Kirchensteuer-Rechner rechnet die Beträge aus.

Zusammenveranlagung: was sich sonst noch ändert

Die Steuerklasse regelt nur den monatlichen Abzug. Mit der Zusammenveranlagung ändern sich darüber hinaus mehrere Beträge, die bei Ledigen einzeln gelten und bei Ehepaaren gemeinsam gerechnet werden.

Der Sparer-Pauschbetrag verdoppelt sich auf 2.000 € und kann zwischen den Partnern beliebig aufgeteilt werden, was einen gemeinsamen Freistellungsauftrag sinnvoll macht. Der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen verdoppelt sich ebenfalls, ebenso die Grenze für haushaltsnahe Dienstleistungen. Umgekehrt zählt auch das gemeinsame Einkommen: Die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen steigt, und Zuschüsse, die an Einkommensgrenzen hängen, entfallen schneller.

Für Kapitalerträge lohnt der Blick auf den Abgeltungssteuer-Rechner, für Handwerkerrechnungen auf den Handwerkerkosten-Rechner.

Trennung, Scheidung und der Wechsel zurück

Die Steuerklassen III, IV und V setzen voraus, dass die Eheleute nicht dauernd getrennt leben. Trennen Sie sich, gilt das Splitting noch für das gesamte Trennungsjahr, ab dem 1. Januar des Folgejahres aber nicht mehr. Beide wechseln dann in Klasse I, bei einem Kind im Haushalt in Klasse II.

Melden müssen Sie die Trennung selbst, und zwar mit dem Formular zur Erklärung zum dauernden Getrenntleben. Wer es unterlässt und weiter in Klasse III abrechnet, zahlt die Differenz mit dem nächsten Bescheid zurück, unter Umständen für mehrere Jahre. Unterhaltszahlungen können dafür als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn der Empfänger zustimmt; die Beträge rechnet der Unterhaltsrechner.

Vom Monatsnetto zur Jahresrechnung

Alles oben ist die monatliche Seite: wie viel von welchem Lohn in welcher Kombination ausgezahlt wird. Am Jahresende steht daneben eine zweite Rechnung, und nur sie ist endgültig. Dort wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen ermittelt, der Splittingtarif darauf angewandt und die im Jahr einbehaltene Lohnsteuer gegengerechnet.

Die Differenz ist Ihre Erstattung oder Nachzahlung, und sie ist die direkte Folge der gewählten Kombination: III/V behält im Jahr zu wenig ein und führt fast immer zu einer Nachzahlung, IV/IV behält bei ungleichen Gehältern zu viel ein und führt zu einer Erstattung. Die Steuer selbst ist in beiden Fällen dieselbe. Wie sie sich aus dem gemeinsamen Einkommen ergibt, zeigt die Splittingtabelle; welcher Betrag überhaupt versteuert wird, der Rechner für das zu versteuernde Einkommen. Was Ihnen an Sozialabgaben unabhängig von der Steuerklasse abgezogen wird, schlüsselt der Sozialabgaben-Rechner nach den vier Zweigen auf.

Stand und Grenzen

Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, den Sozialversicherungssätzen nach § 241 SGB V und den Beitragsbemessungsgrenzen von 69.750 € beziehungsweise 101.400 €.

Nicht abgebildet sind Kinderfreibeträge, eingetragene Freibeträge, Einkünfte außerhalb des Arbeitslohns und der Faktor selbst, der individuell vom Finanzamt berechnet wird. Die Werte sind eine Schätzung und ersetzen keine Lohnabrechnung. Mehr dazu unter So rechnen wir.

Quellen

Die Quellen bilden die Rechtsgrundlage oder Datenbasis des Rechners. Modellannahmen, gerundete Werte und nicht amtliche Marktannahmen stehen im Rechenweg.

✓

Berechnungsstand und Prüfung

Dieser Rechner ist für die ausgewiesenen Eingaben und das genannte Jahr dokumentiert. Ein Prüfdatum wird nur angezeigt, wenn es ausdrücklich hinterlegt ist. Ergebnisse sind allgemeine Orientierung und ersetzen keinen Bescheid oder individuelle Beratung. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

›Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Welche Steuerklassen-Kombination ist für Ehepaare am besten?⌄

Das hängt vom Gehaltsverhältnis ab. Bei 4.500 € zu 2.000 € Euro brutto bringt III/V mit 4.494 € Euro rund 140,08 € Euro mehr Netto im Monat als IV/IV, erzeugt aber eine Nachzahlung. Bei ähnlichen Gehältern ist IV/IV die bessere Wahl.

2Wie viel bringt das Ehegattensplitting?⌄

Der Vorteil steigt mit dem Gehaltsunterschied und liegt bei stark ungleichen Einkommen im vierstelligen Bereich pro Jahr. Verdienen beide gleich viel, beträgt er null, weil dann jeder seinen eigenen Grundfreibetrag von 12.348 € Euro ohnehin ausschöpft.

3Müssen Ehepaare eine Steuererklärung abgeben?⌄

In den Kombinationen III/V und IV mit Faktor ja, § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG. Bei IV/IV ohne Faktor besteht keine Pflicht, die Erklärung lohnt sich aber meistens trotzdem.

4Wann sollten wir vor der Elternzeit die Steuerklasse wechseln?⌄

Spätestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat, weil das Elterngeld sich am Netto der zwölf Monate davor bemisst. Bei 2.000 € Euro brutto liegen zwischen Klasse V und Klasse III 295,59 € Euro Netto im Monat.

5Ändert die Steuerklasse die Höhe der Jahressteuer?⌄

Nein. Sie ändert nur, wie viel Lohnsteuer unterjährig einbehalten wird. Die endgültige Steuer des Paares wird erst mit dem Bescheid festgesetzt und hängt allein vom gemeinsamen Jahreseinkommen ab.

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