Ist meine Photovoltaikanlage steuerfrei?
Ja, wenn sie 30 kWp Bruttoleistung auf einem Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt nicht überschreitet. Nach Paragraf 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus solchen Anlagen vollständig einkommensteuerfrei, seit 2022 und ohne Antrag.
Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden gilt eine Grenze von 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, gedeckelt auf 100 kWp je Steuerpflichtigem. Damit fällt praktisch jede private Aufdachanlage unter die Befreiung.
Die Folge ist erheblich: keine Anlage EÜR, keine Gewinnermittlung, keine Abschreibung und keine Versteuerung des Eigenverbrauchs. Was die Anlage wirtschaftlich bringt, zeigt der Photovoltaik-Rechner.
RECHNER ZUM ARTIKEL
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr jährlicher Vorteil aus der PV-Anlage
ca. 1.523 € / Jahr
Ihre 10,0-kWp-Anlage erzeugt rund 9.500 kWh im Jahr. Davon sparen 30 % Eigenverbrauch 998 € Stromkosten, die Einspeisung bringt 525 € Vergütung. Schätzung ohne Wartungskosten, Degradation und Strompreisänderungen.
| Jahresertrag | 9.500 kWh |
| Eigenverbrauch (30 %) | 2.850 kWh |
| Ersparnis durch Eigenverbrauch | 998 € |
| Einspeisung ins Netz | 6.650 kWh |
| Einspeiseerlös | 525 € |
| Vorteil gesamt pro Jahr | 1.523 € |
| Amortisation ca. | 10,5 Jahre |
✓Stand: 2026 · Schätzung nach EEG-Vergütungssätzen · keine Anlage- oder Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Ihre Erträge sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG)
Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit 2022 komplett von der Einkommensteuer befreit. Einspeisevergütung und Eigenverbrauch tauchen in Ihrer Steuererklärung nicht mehr auf, eine Gewinnermittlung (Anlage EÜR) entfällt.
0 % Umsatzsteuer beim Kauf (§ 12 Abs. 3 UStG)
Für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz. Sie zahlen keine 19 % Umsatzsteuer auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage und müssen dafür auch nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Eigenverbrauch ist Ihr größter Hebel
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart 27,1 Cent mehr, als die Einspeisung bringt. Würden Sie Ihren Eigenverbrauchsanteil um 10 Prozentpunkte erhöhen (z. B. durch Verschieben von Waschmaschine, Wärmepumpe oder E-Auto-Ladung in die Mittagszeit), brächte das rund 257 € zusätzlich pro Jahr.
Amortisation nach rund 10,5 Jahren
Bei 1.523 € jährlichem Vorteil haben sich die Anschaffungskosten von 16.000 € rechnerisch nach 10,5 Jahren bezahlt gemacht. Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre fest, Module halten meist 25 bis 30 Jahre; alles nach der Amortisation ist Rendite. Steigende Strompreise verkürzen die Frist, Wartung und ein späterer Wechselrichter-Tausch verlängern sie etwas.
Warum zahle ich beim Kauf keine Umsatzsteuer?
Seit 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ein Umsatzsteuersatz von null Prozent nach Paragraf 12 Abs. 3 UStG. Der Nullsteuersatz umfasst Module, Wechselrichter, Speicher und die Montage.
Bei einer Anlage für 16.000 Euro netto sparen Sie damit gegenüber dem Regelsatz von 19 Prozent rund 3.040 Euro. Der Rechnungsbetrag ist der Nettobetrag, es gibt keine ausgewiesene Umsatzsteuer und damit auch nichts zurückzuholen.
Vor 2023 optierten viele Betreiber zur Regelbesteuerung, um sich die Vorsteuer erstatten zu lassen, und mussten dafür fünf Jahre lang Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und den Eigenverbrauch versteuern. Dieser Umweg ist überflüssig geworden. Wer noch in der alten Option steckt, sollte den Ausstieg nach Ablauf der Bindungsfrist prüfen.
Wann rechnet sich eine Anlage?
Entscheidend ist der Eigenverbrauch, nicht die Einspeisung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Haushaltsstrompreis von rund 35 Cent, jede eingespeiste bringt nur 7,9 Cent Vergütung. Der Unterschied beträgt 27,1 Cent je Kilowattstunde.
| Eigenverbrauchsquote | Eigenverbrauch | Ersparnis | Einspeiseerlös | Ertrag gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 20 % | 1.900 kWh | 665 € | 600 € | 1.265 € |
| 30 % | 2.850 kWh | 998 € | 525 € | 1.523 € |
| 40 % | 3.800 kWh | 1.330 € | 450 € | 1.780 € |
| 60 % | 5.700 kWh | 1.995 € | 300 € | 2.295 € |
| 80 % | 7.600 kWh | 2.660 € | 150 € | 2.810 € |
Beispiel für eine Anlage mit 10 kWp und einem spezifischen Ertrag von 950 kWh je kWp, also 9.500 kWh im Jahr. Bei Anschaffungskosten von 16.000 Euro und 30 Prozent Eigenverbrauch liegt die Amortisation bei rund 14 Jahren, bei 60 Prozent Eigenverbrauch bei etwa 10 Jahren. Ihre Werte rechnet der Photovoltaik-Rechner durch.
Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Ein Speicher hebt die Eigenverbrauchsquote typischerweise von 25 bis 30 Prozent auf 55 bis 70 Prozent. Wirtschaftlich lohnt er sich, wenn die zusätzlich selbst verbrauchte Strommenge über die Lebensdauer mehr einspart, als der Speicher kostet.
Die Rechnung: Ein Speicher, der jährlich 2.000 kWh zusätzlich in den Eigenverbrauch verschiebt, spart 542 Euro im Jahr gegenüber der Einspeisung. Bei 8.000 Euro Anschaffungskosten und 15 Jahren Lebensdauer geht die Rechnung knapp auf, bei 5.000 Euro klar.
Rechnen Sie mit der Differenz zwischen Strompreis und Einspeisevergütung, nicht mit dem vollen Strompreis. Der Speicher ersetzt keine Einspeisung durch nichts, sondern eine niedrig vergütete Einspeisung durch eine hoch bewertete Ersparnis.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung liegt die Vergütung bei 7,9 Cent je Kilowattstunde nach Paragraf 48 EEG. Bei Volleinspeisung, also ohne Eigenverbrauch, ist der Satz höher, dafür entfällt die Ersparnis beim eigenen Strombezug.
Die Vergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Sie sinkt für Neuanlagen halbjährlich, weshalb der Zeitpunkt der Inbetriebnahme den Satz für zwei Jahrzehnte festschreibt. Die geltenden Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Wichtig für Neuanlagen: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die Vergütung. Der Anspruch verschiebt sich dann nach hinten, verlängert also den Vergütungszeitraum entsprechend. Für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch ist der Effekt gering.
Welche Anmeldungen sind Pflicht?
Zwei Meldungen sind zwingend: die Anmeldung beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Beide sind kostenlos.
Wer die Registrierung im Marktstammdatenregister versäumt, riskiert den Verlust der Einspeisevergütung für den betroffenen Zeitraum und ein Bußgeld. Die Frist von einem Monat wird streng gehandhabt.
Die frühere Pflicht zur steuerlichen Anzeige beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist für Betreiber steuerbefreiter Anlagen bis 30 kWp entfallen. Wer ausschließlich eine solche Anlage betreibt, muss dem Finanzamt nichts melden.
Was gilt für Balkonkraftwerke?
Steckersolargeräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung sind seit 2024 deutlich einfacher zu betreiben. Sie werden nur im Marktstammdatenregister angemeldet, die Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Der Nullsteuersatz gilt auch hier.
Mieter und Wohnungseigentümer haben seit dem Gesetz zur Änderung des BGB und des WEG einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation. Vermieter und Eigentümergemeinschaft können nur noch über die Art der Ausführung entscheiden, nicht mehr über das Ob.
Wirtschaftlich ist ein Balkonkraftwerk eine andere Rechnung als eine Dachanlage: rund 400 bis 800 Euro Anschaffung, etwa 600 kWh Jahresertrag und praktisch vollständiger Eigenverbrauch. Bei 35 Cent Strompreis sind das rund 210 Euro Ersparnis im Jahr und eine Amortisation nach etwa drei bis vier Jahren.
Wie ändert eine Wärmepumpe die Rechnung?
Eine Wärmepumpe verdoppelt bis verdreifacht den Stromverbrauch eines Haushalts und hebt damit die Eigenverbrauchsquote der Photovoltaikanlage deutlich. Genau das verbessert die Wirtschaftlichkeit beider Anlagen gleichzeitig.
Der Haken liegt in der Saisonalität: Die Wärmepumpe braucht Strom im Winter, die Anlage liefert ihn im Sommer. Realistisch decken sich etwa 20 bis 30 Prozent des Wärmepumpenstroms aus der eigenen Erzeugung, mehr nur mit sehr großer Anlage.
Rechnen Sie die Investitionen deshalb getrennt und die Erträge gemeinsam. Für die steuerliche Seite gilt: Der Einbau einer Wärmepumpe im selbst genutzten Haus ist als Handwerkerleistung nach Paragraf 35a EStG mit 20 Prozent des Lohnanteils und höchstens 1.200 Euro absetzbar, soweit keine Förderung für denselben Aufwand fließt. Der Handwerkerkosten-Rechner beziffert den Effekt.
Wie groß sollte die Anlage sein?
Als Faustregel gilt etwa 1 kWp je 1.000 kWh Jahresstromverbrauch, plus Reserve für Wärmepumpe und Elektroauto. Ein Vierpersonenhaushalt mit 4.500 kWh Verbrauch liegt damit bei 5 bis 6 kWp, sollte aber trotzdem größer bauen, wenn die Dachfläche es hergibt.
Der Grund ist die Kostenstruktur: Gerüst, Montage, Wechselrichter, Anmeldung und Planung fallen weitgehend unabhängig von der Modulzahl an. Die Kosten je Kilowattpeak sinken deshalb mit der Anlagengröße deutlich, während der Ertrag linear steigt.
Die steuerliche Obergrenze von 30 kWp ist bei Einfamilienhäusern praktisch nie das Limit, sondern die Dachfläche. Rechnen Sie mit rund 5 Quadratmetern je Kilowattpeak. Ein Dach mit 50 Quadratmetern nutzbarer Südfläche trägt also etwa 10 kWp, was der Photovoltaik-Rechner in Ertrag und Amortisation übersetzt.
Wie wichtig sind Ausrichtung und Neigung?
Eine Südausrichtung mit 30 bis 35 Grad Neigung liefert den höchsten Jahresertrag. Ost-West-Anlagen kommen auf etwa 80 bis 90 Prozent davon, verteilen den Ertrag aber gleichmäßiger über den Tag, was die Eigenverbrauchsquote spürbar erhöht.
Für die Wirtschaftlichkeit ist das oft der bessere Kompromiss. Eine Ost-West-Anlage mit 10 Prozent weniger Ertrag, aber 15 Prozentpunkten mehr Eigenverbrauch, bringt unter dem Strich mehr Geld, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 27,1 Cent mehr wert ist als eine eingespeiste.
Verschattung wiegt schwerer als die Ausrichtung. Ein einzelner Baum oder Schornstein kann bei Reihenverschaltung den Ertrag eines ganzen Strangs einbrechen lassen. Leistungsoptimierer oder Modulwechselrichter lösen das, kosten aber Aufpreis. Lassen Sie die Verschattungssituation vor Angebotserstellung prüfen.
Was passiert nach 20 Jahren EEG-Vergütung?
Nach Ablauf des Vergütungszeitraums läuft die Anlage technisch weiter. Module verlieren typischerweise etwa 0,5 Prozent Leistung im Jahr, liegen nach 20 Jahren also noch bei rund 85 bis 90 Prozent der Nennleistung.
Für den eingespeisten Strom gibt es dann eine Anschlussvergütung in Höhe des Jahresmarktwerts abzüglich Vermarktungskosten, die deutlich unter der ursprünglichen Einspeisevergütung liegt. Alternativ vermarkten Sie den Strom direkt oder erhöhen den Eigenverbrauch, etwa durch die Nachrüstung eines Speichers.
Wirtschaftlich ist die Anlage nach 20 Jahren längst abbezahlt, jede weitere Kilowattstunde ist reiner Ertrag. Prüfen Sie zu diesem Zeitpunkt lediglich den Wechselrichter, der meist nach 12 bis 15 Jahren einmal getauscht werden muss und mit rund 1.500 Euro der größte laufende Kostenblock ist. Wie sich die langfristige Ersparnis über die Zeit aufzinst, zeigt der Zinseszins-Rechner, den Kaufkraftverlust der Inflationsrechner.
Wie versichere und warte ich die Anlage?
Die Photovoltaikanlage ist rechtlich Gebäudebestandteil und muss in der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich eingeschlossen sein. Viele ältere Verträge decken sie nicht ab, weil sie bei Vertragsschluss noch nicht existierte. Ein Anruf beim Versicherer klärt das in fünf Minuten.
Sinnvoll ist zusätzlich eine Photovoltaik-Versicherung, die Schäden durch Überspannung, Marderbiss, Diebstahl und Ertragsausfall abdeckt. Die Prämie liegt typischerweise im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr und ist bei steuerbefreiten Anlagen nicht absetzbar, weil den Kosten keine steuerpflichtigen Einnahmen gegenüberstehen.
Wartungstechnisch ist eine Aufdachanlage anspruchslos. Empfohlen werden eine Sichtprüfung jährlich und eine elektrotechnische Prüfung nach vier Jahren. Reinigung lohnt bei flachen Neigungswinkeln unter 15 Grad, bei steileren Dächern erledigt Regen das weitgehend. Prüfen Sie parallel den Stromtarif für den Reststrombezug im Anbietervergleich.
Welche Fehler kosten am meisten?
Der häufigste Fehler ist eine zu kleine Anlage. Die Kosten je Kilowattpeak sinken mit der Größe, und die Steuerbefreiung reicht bis 30 kWp. Wer aus Vorsicht 5 statt 10 kWp baut, zahlt je Kilowattpeak mehr und verschenkt Ertrag.
Der zweite Fehler ist die Fixierung auf die Einspeisevergütung. Sie ist der schwächste Ertragsbestandteil. Planen Sie stattdessen den Eigenverbrauch: Waschmaschine, Spülmaschine und Warmwasser in die Mittagsstunden legen, gegebenenfalls mit einem Heizstab.
Dritter Punkt: die vergessene Versicherung. Die Anlage ist Teil des Gebäudes, muss aber in der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich eingeschlossen sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Grundsteuer durch die Anlage berührt wird, wozu der Ratgeber Grundsteuer-Reform die Grundlagen liefert. Ihre laufenden Stromkosten senken Sie parallel über den Anbietervergleich.




