Was aendert sich mit der Muetterrente III?
Fuer Kinder, die vor 1992 geboren wurden, steigt die anerkannte Kindererziehungszeit von 30 auf 36 Monate. In Entgeltpunkten ausgedrueckt: von 2,5 auf 3,0 Entgeltpunkte je Kind. Damit werden aeltere Jahrgaenge mit den Kindern ab 1992 gleichgestellt, fuer die schon heute 3,0 Punkte gelten.
Der zusaetzliche halbe Entgeltpunkt ist beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro genau 21,26 Euro brutto im Monat je Kind wert. Die Rechnung ist ausnahmsweise exakt und keine Schaetzung: halber Entgeltpunkt mal Rentenwert, beide Zahlen sind amtlich veroeffentlicht.
Warum gibt es eine Nachzahlung?
Die neue Berechnung gilt ab dem 1. Januar 2027. Die Deutsche Rentenversicherung kann sie technisch aber erst 2028 umsetzen. Wer vor Januar 2028 bereits Rente bezieht, hat 2027 also ein Jahr lang eine zu niedrige Rente erhalten. Dieses Jahr wird nachgezahlt.
| Kinder vor 1992 | Mehr Rente je Monat | Nachzahlung 2027 |
|---|---|---|
| 1 Kind | 21,26 Euro | 255,12 Euro |
| 2 Kinder | 42,52 Euro | 510,24 Euro |
| 3 Kinder | 63,78 Euro | 765,36 Euro |
| 4 Kinder | 85,04 Euro | 1.020,48 Euro |
| 5 Kinder | 106,30 Euro | 1.275,60 Euro |
Alle Betraege sind Mindestbetraege. Zum 1. Juli 2027 steht turnusgemaess eine Rentenanpassung an; faellt sie wie ueblich aus, liegen die tatsaechlichen Zahlungen darueber.
Wer bekommt die Muetterrente III?
Der zusaetzliche halbe Entgeltpunkt geht an den Elternteil, dem die Kindererziehungszeit schon bisher zugeordnet ist. Das sind ueberwiegend Muetter, der Anspruch ist aber nicht an das Geschlecht gebunden: Vaeter, denen die Erziehungszeit zugeordnet wurde, erhalten ihn genauso.
Wer erst ab 2028 in Rente geht, bekommt keine Nachzahlung. Die Rente wird dann von Beginn an mit den hoeheren Entgeltpunkten berechnet, es gibt also nichts auszugleichen.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung soll die Umsetzung fuer alle, die vor dem 1. Januar 2028 bereits Rente beziehen, weitgehend automatisch erfolgen. Ein eigener Antrag ist dafuer nicht vorgesehen. Wer unsicher ist, ob die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto ueberhaupt erfasst sind, sollte das pruefen lassen: fehlende Erziehungszeiten sind der haeufigste Grund, warum die Muetterrente nicht ankommt.
Brutto ist nicht netto
Die genannten Betraege sind Bruttowerte. Renten sind steuerpflichtig, und auf gesetzliche Renten fallen Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Wie viel von Ihrer Rente steuerpflichtig ist, haengt vom Jahr des Rentenbeginns ab; der Rentenbesteuerungs-Rechner zeigt Ihren Besteuerungsanteil. Wie sich Entgeltpunkte allgemein in Rente umrechnen, erklaert der Rentenpunkte-Rechner.



