SteuerGenau
Modul 2: Finanzierung: Zinsen, Tilgung und was steuerlich zählt

Modul 2 · Lektion 2 von 3

Damnum, Bereitstellungszinsen und Finanzierungsnebenkosten

5 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs

Alle drei sind bei Vermietung Werbungskosten. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungskosten wirken im Jahr der Zahlung, ein Damnum grundsätzlich ebenfalls, soweit es marktüblich ist. Die Regel dazu steht in § 11 Absatz 2 EStG, der vorausgezahlte Beträge für längere Zeiträume sonst auf die Laufzeit verteilt.

Welche Positionen dazugehören

Finanzierungskosten sind alles, was Sie aufwenden, um an das Darlehen zu kommen und es zu bedienen. Sie sind nicht Teil der Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern eigenständige Werbungskosten neben den laufenden Zinsen.

PositionWas es istAbzug
BereitstellungszinsenEntgelt für abrufbereites, noch nicht ausgezahltes Kapitalim Jahr der Zahlung
Damnum oder Disagiovorweggenommene Zinsen durch Auszahlung unter dem Nennbetragim Jahr der Zahlung, soweit marktüblich
Bearbeitungs- und SchätzkostenGebühren der Bankim Jahr der Zahlung
Grundschuldbestellung beim NotarKosten der Sicherheitim Jahr der Zahlung
VorfälligkeitsentschädigungEntgelt für vorzeitige Ablösungabhängig vom Anlass, siehe unten

Wann der Abzug wirkt

Maßgeblich ist das Abflussprinzip des § 11 EStG: Ausgaben zählen im Jahr der Zahlung. Für vorausgezahlte Nutzungsentgelte über längere Zeiträume sieht § 11 Absatz 2 EStG eine Verteilung vor, nimmt ein marktübliches Damnum davon aber ausdrücklich aus.

Ein Sonderfall ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Lösen Sie das Darlehen ab, um weiter zu vermieten, etwa bei einer Umschuldung, bleibt der Zusammenhang mit den Mieteinkünften bestehen. Lösen Sie es wegen des Verkaufs ab, ordnet die Rechtsprechung sie dem Veräußerungsvorgang zu und nicht mehr der Vermietung.

Eine Übersicht über alle abziehbaren Positionen bietet der Werbungskosten-Rechner.

Das Wichtigste

  • Finanzierungsnebenkosten sind eigenständige Werbungskosten, keine Anschaffungskosten
  • Es gilt das Abflussprinzip des § 11 EStG
  • Ein marktübliches Damnum ist von der Verteilungsregel ausgenommen
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung folgt dem Anlass der Ablösung

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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