Modul 2: Finanzierung: Zinsen, Tilgung und was steuerlich zähltModul 2 · Lektion 2 von 3
Damnum, Bereitstellungszinsen und Finanzierungsnebenkosten
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Alle drei sind bei Vermietung Werbungskosten. Bereitstellungszinsen und Bearbeitungskosten wirken im Jahr der Zahlung, ein Damnum grundsätzlich ebenfalls, soweit es marktüblich ist. Die Regel dazu steht in § 11 Absatz 2 EStG, der vorausgezahlte Beträge für längere Zeiträume sonst auf die Laufzeit verteilt.
Welche Positionen dazugehören
Finanzierungskosten sind alles, was Sie aufwenden, um an das Darlehen zu kommen und es zu bedienen. Sie sind nicht Teil der Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern eigenständige Werbungskosten neben den laufenden Zinsen.
| Position | Was es ist | Abzug |
|---|---|---|
| Bereitstellungszinsen | Entgelt für abrufbereites, noch nicht ausgezahltes Kapital | im Jahr der Zahlung |
| Damnum oder Disagio | vorweggenommene Zinsen durch Auszahlung unter dem Nennbetrag | im Jahr der Zahlung, soweit marktüblich |
| Bearbeitungs- und Schätzkosten | Gebühren der Bank | im Jahr der Zahlung |
| Grundschuldbestellung beim Notar | Kosten der Sicherheit | im Jahr der Zahlung |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Entgelt für vorzeitige Ablösung | abhängig vom Anlass, siehe unten |
Wann der Abzug wirkt
Maßgeblich ist das Abflussprinzip des § 11 EStG: Ausgaben zählen im Jahr der Zahlung. Für vorausgezahlte Nutzungsentgelte über längere Zeiträume sieht § 11 Absatz 2 EStG eine Verteilung vor, nimmt ein marktübliches Damnum davon aber ausdrücklich aus.
Ein Sonderfall ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Lösen Sie das Darlehen ab, um weiter zu vermieten, etwa bei einer Umschuldung, bleibt der Zusammenhang mit den Mieteinkünften bestehen. Lösen Sie es wegen des Verkaufs ab, ordnet die Rechtsprechung sie dem Veräußerungsvorgang zu und nicht mehr der Vermietung.
Eine Übersicht über alle abziehbaren Positionen bietet der Werbungskosten-Rechner.
Das Wichtigste
- Finanzierungsnebenkosten sind eigenständige Werbungskosten, keine Anschaffungskosten
- Es gilt das Abflussprinzip des § 11 EStG
- Ein marktübliches Damnum ist von der Verteilungsregel ausgenommen
- Die Vorfälligkeitsentschädigung folgt dem Anlass der Ablösung
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026