SteuerGenau
Modul 3: Vermietung: Einkünfte, Werbungskosten und Mietrendite

Modul 3 · Lektion 2 von 3

Welche Werbungskosten Vermieter absetzen können

6 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs

Absetzbar ist alles, was durch die Vermietung veranlasst ist: Schuldzinsen, AfA, Grundsteuer, Versicherungen, Verwaltung, Instandhaltung, Fahrten zum Objekt und Inserate. Einen Pauschbetrag gibt es nicht. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt ausschließlich für Arbeitslohn und hilft Vermietern nicht.

Der Katalog im Überblick

§ 9 EStG kennt keine abschließende Liste, sondern einen Maßstab: Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Alles, was diesen Zusammenhang erfüllt und belegt ist, zählt. Die praktisch wichtigen Positionen sind diese:

PositionAbziehbarAuf den Mieter umlegbar
Schuldzinsenja, sofortnein
Gebäude-AfAja, jährlichnein
Grundsteuerja, sofortja, § 2 Nr. 1 BetrKV
Gebäudeversicherungja, sofortja
Hausverwaltungja, sofortnein, § 1 Abs. 2 BetrKV
Instandhaltung und Reparaturja, sofort oder verteiltnein
Fahrten zum Objektjanein
Kontoführung, Porto, Inserate, Mietersucheja, sofortnein
Steuerberatungskosten für die Anlage Vja, sofortnein
Beiträge zu Eigentümerverbändenja, sofortnein

Wo der Abzug scheitert

Zwei Klassiker: Erstens die eigene Arbeitsleistung. Wer selbst renoviert, kann nichts absetzen, denn es fließt kein Geld ab. Nur Material zählt.

Zweitens der Mietausfall. Zahlt der Mieter nicht, sinken schlicht Ihre Einnahmen. Einen zusätzlichen Abzug für die entgangene Miete gibt es nicht, weil sie nie zugeflossen ist.

Wichtig ist außerdem, dass Werbungskosten schon vor der ersten Mieteinnahme entstehen können. Fahrtkosten zu Besichtigungen, Inserate und Zinsen der Bauzeit sind als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar, sobald die Vermietungsabsicht belegbar ist.

Prüfen Sie Ihre Positionen mit dem Werbungskosten-Rechner und dem Überblick Was kann ich absetzen.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten

Ersparnis ca. 524 € / Jahr

Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.

Pendlerpauschale (0,38 EUR/km)1.672 €
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)360 €
Arbeitsmittel300 €
Telefon/Internet240 €
Fortbildung und Sonstiges200 €
Summe Werbungskosten2.772 €
Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR)1.542 €
Steuerersparnis524 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Maßstab ist der Veranlassungszusammenhang nach § 9 EStG, keine feste Liste
  • Bei Vermietung gibt es keinen Pauschbetrag, jede Position braucht einen Beleg
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gilt nur für Arbeitslohn
  • Vorweggenommene Werbungskosten sind vor der ersten Miete abziehbar

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie renovieren die vermietete Wohnung an drei Wochenenden selbst. Was können Sie absetzen?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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