SteuerGenau
Modul 5: Grundsteuer und laufende Kosten

Modul 5 · Lektion 2 von 3

Umlagefähige Betriebskosten und was Sie selbst tragen

4 Minuten Lesezeit·Lektion 14 von 18 im Kurs

Umlagefähig ist nur, was der Katalog des § 2 BetrKV nennt und was im Mietvertrag vereinbart ist. Beide Voraussetzungen müssen zusammenkommen. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nach § 1 Absatz 2 BetrKV ausdrücklich ausgenommen und bleiben dauerhaft beim Vermieter.

Zwei Hürden, nicht eine

Betriebskosten trägt nach § 535 BGB im Grundsatz der Vermieter. Nur wenn der Mietvertrag die Umlage vereinbart, wandern sie zum Mieter, und auch dann nur für die Positionen des gesetzlichen Katalogs. Fehlt die Vereinbarung, hilft der Katalog nichts.

KostenartUmlagefähigWerbungskosten
Grundsteuerjaja
Wasser, Abwasser, Heizungjaja
Müllabfuhr, Straßenreinigungjaja
Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswartjaja
Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudesjaja
Verwaltungskostenneinja
Instandhaltung und Reparaturenneinja
Mietausfall und Leerstandskostenneinanteilig, soweit Ausgaben anfallen

Warum die Umlage steuerlich neutral ist

Die Vorauszahlungen des Mieters sind Einnahmen, die von Ihnen gezahlten Betriebskosten sind Werbungskosten. Über die Jahre gleichen sich beide Beträge aus, sodass die Umlage das steuerliche Ergebnis kaum verändert. Verschiebungen entstehen nur durch das Abflussprinzip, wenn Abrechnung und Zahlung in verschiedene Jahre fallen.

Wirtschaftlich ist die Unterscheidung dagegen entscheidend. Nicht umlagefähige Kosten mindern Ihre Rendite unmittelbar, und genau sie fehlen in der Bruttomietrendite aus Modul 3. Prüfen Sie ihre Wirkung im Mietrendite-Rechner.

Das Wichtigste

  • Umlage setzt Katalog nach § 2 BetrKV und eine Vereinbarung im Mietvertrag voraus
  • Verwaltung und Instandhaltung sind nach § 1 Absatz 2 BetrKV nie umlagefähig
  • Steuerlich ist die Umlage weitgehend neutral, weil Einnahme und Ausgabe sich ausgleichen
  • Wirtschaftlich entscheiden die nicht umlagefähigen Kosten über die Nettorendite

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.