Modul 5: Grundsteuer und laufende KostenModul 5 · Lektion 1 von 3
Grundsteuer nach der Reform: wie der Bescheid entsteht
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Die Grundsteuer entsteht in drei Stufen: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest, wendet darauf die Steuermesszahl an und die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Die Messzahlen regelt das GrStG, den Hebesatz bestimmt jede Gemeinde selbst nach § 25 GrStG.
Die drei Stufen und die drei Bescheide
Kaum ein Steuerbescheid wird so oft missverstanden, weil drei Behörden nacheinander tätig werden und jede einen eigenen Bescheid schickt. Nur der letzte enthält einen Zahlbetrag.
| Stufe | Wer | Ergebnis | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 1 | Finanzamt | Grundsteuerwert | § 218 ff. BewG |
| 2 | Finanzamt | Grundsteuermessbetrag | § 13 ff. GrStG |
| 3 | Gemeinde | festgesetzte Grundsteuer | § 25 GrStG |
Das hat praktische Folgen für Einwände: Wer den Wertansatz angreifen will, muss das gegen den ersten Bescheid tun, nicht gegen den Zahlungsbescheid der Gemeinde. Ist der Grundsteuerwert bestandskräftig, bindet er die späteren Stufen.
Warum das Ergebnis vom Bundesland abhängt
Die Reform beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die alten Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt hat. Der Bund hat daraufhin ein Bundesmodell geschaffen, den Ländern aber über eine Öffnungsklausel eigene Modelle erlaubt.
Deshalb existieren nebeneinander wertabhängige Modelle, die sich an Grundstücks- und Gebäudewerten orientieren, und Flächenmodelle, die im Wesentlichen Grundstücks- und Gebäudeflächen heranziehen. Welches Modell gilt, entscheidet die Lage des Grundstücks.
Was Vermieter davon haben
Die gezahlte Grundsteuer ist bei Vermietung in voller Höhe Werbungskosten und zugleich nach § 2 Nummer 1 BetrKV auf den Mieter umlagefähig. Beides zusammen bedeutet: Sie erscheint in der Anlage V als Einnahme über die Umlage und als Ausgabe über die Zahlung.
Neu ist außerdem die Möglichkeit einer gesonderten Grundsteuer C auf baureife, unbebaute Grundstücke. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, steht in ihrer Hebesatzsatzung. Wie sich die Grundsteuer in Ihrer Überschussrechnung auswirkt, zeigt der Werbungskosten-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Grundsteuer 2026 (Bundesmodell)
452,42 € / Jahr
Das sind 113,11 € pro Quartalsrate bzw. rechnerisch 37,70 € im Monat, bei einem Messbetrag von 96,26 € und 470 % Hebesatz.
| Grundsteuermessbetrag | 96,26 € |
| Hebesatz der Gemeinde | 470 % |
| Grundsteuer pro Jahr | 452,42 € |
| Quartalsrate (15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.) | 113,11 € |
✓Stand: 2026 · Bundesmodell nach GrStG · Schätzung, verbindlich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Gerechnet nach dem Bundesmodell mit Steuermesszahl 0,31 Promille
Das Bundesmodell gilt in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen (Sachsen und das Saarland mit eigenen Messzahlen). Bayern (Flächenmodell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen mit eigenen Modellen; dort weicht Ihr Messbetrag ab, die Formel Messbetrag mal Hebesatz gilt aber überall.
Fällig in vier Raten zu je 113,11 €
Die Gemeinde erhebt die Grundsteuer nach Paragraf 28 GrStG zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Kleinbeträge bis 30 Euro werden am 15. August in einer Summe fällig.
Bei vermieteten Objekten ist die Grundsteuer umlagefähig
Die vollen 452,42 € pro Jahr dürfen Vermieter nach Paragraf 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Selbstnutzer tragen sie selbst und können sie steuerlich nicht absetzen.
Der Hebesatz Ihrer Gemeinde entscheidet, nicht der Bund
Mit Ihrem Hebesatz von 470 Prozent wird der Messbetrag von 96,26 € multipliziert. Viele Gemeinden haben die Hebesätze zur Reform 2025 neu festgesetzt und passen sie weiter an. Der aktuelle Satz steht in Ihrem Grundsteuerbescheid oder in der Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Das Wichtigste
- Drei Stufen: Grundsteuerwert, Messbetrag, festgesetzte Grundsteuer
- Der Wertansatz ist nur gegen den ersten Bescheid angreifbar
- Bundesmodell und Landesmodelle führen zu unterschiedlichen Ergebnissen
- Die Grundsteuer ist Werbungskosten und zugleich umlagefähig
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie halten den festgestellten Grundsteuerwert für zu hoch. Wogegen müssen Sie sich wenden?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026