Modul 1: Kaufnebenkosten und GrunderwerbsteuerModul 1 · Lektion 2 von 3
Grunderwerbsteuer: 3,5 bis 6,5 Prozent je nach Bundesland
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Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist nach § 8 GrEStG die Gegenleistung, also der beurkundete Kaufpreis samt übernommener Lasten. Mitverkauftes bewegliches Inventar gehört nicht dazu, wenn es im Vertrag gesondert ausgewiesen und realistisch bewertet ist.
Warum der Satz vom Bundesland abhängt
§ 11 GrEStG nennt einen bundesgesetzlichen Steuersatz, erlaubt den Ländern aber, davon abzuweichen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder unterschiedlich Gebrauch gemacht, weshalb die Spanne heute von 3,5 bis 6,5 Prozent reicht. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks, nicht Ihr Wohnsitz.
Steuerschuldner sind nach § 13 GrEStG regelmäßig beide Vertragsteile. In der Praxis übernimmt der Käufer die Steuer, weil der Kaufvertrag das so vorsieht. Erst wenn sie gezahlt ist, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG, ohne die keine Eintragung ins Grundbuch erfolgt.
Was in die Bemessungsgrundlage gehört
| Bestandteil des Kaufvertrags | Zählt zur Gegenleistung? |
|---|---|
| Kaufpreis für Grundstück und Gebäude | ja |
| Übernommene Belastungen und Verpflichtungen | ja, § 9 GrEStG |
| Anteilige Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft | ja, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs |
| Einbauküche, Markise, Möbel, Sauna | nein, wenn gesondert ausgewiesen und angemessen bewertet |
| Maklerprovision des Käufers | nein, sie ist keine Gegenleistung an den Verkäufer |
Der gesonderte Ausweis von Inventar ist der einzige legale Hebel bei dieser Steuer. Er funktioniert nur mit realistischen Werten und einer Aufstellung, die einer Prüfung standhält. Überhöhte Ansätze streicht das Finanzamt und kann sie als Steuerverkürzung werten.
Was das konkret für Ihren Kauf bedeutet, zeigt der Grunderwerbsteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Grunderwerbsteuer
26.000,00 €
Das sind 6,5 % des Kaufpreises von 400.000,00 €. Die Steuer wird nach dem Notartermin fällig, vor der Eintragung ins Grundbuch.
| Kaufpreis | 400.000,00 € |
| Steuersatz | 6,5 % |
| Grunderwerbsteuer | 26.000,00 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der Satz liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent und richtet sich nach der Lage des Grundstücks
- Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung nach § 8 GrEStG, nicht der Verkehrswert
- Gesondert ausgewiesenes Inventar mindert die Steuer, überhöhte Ansätze nicht
- Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es keine Eintragung im Grundbuch
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie kaufen eine Wohnung samt hochwertiger Einbauküche. Wie senken Sie die Grunderwerbsteuer korrekt?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026