SteuerGenau
Modul 6: Verkauf: Spekulationsfrist und Eigennutzung

Modul 6 · Lektion 2 von 3

Eigennutzung: die Ausnahme von der Spekulationsfrist

5 Minuten Lesezeit·Lektion 17 von 18 im Kurs

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, kann auch innerhalb der Frist steuerfrei verkaufen. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 3 EStG nennt dafür zwei Varianten: durchgehende Eigennutzung seit der Anschaffung oder Eigennutzung im Jahr der Veräußerung und in den davor liegenden Jahren, die die Vorschrift bestimmt.

Die beiden Varianten

VarianteWas verlangt wird
Durchgehende Eigennutzungausschließlich zu eigenen Wohnzwecken im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung
Eigennutzung im VerkaufszeitraumNutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den unmittelbar davor liegenden Jahren, die § 23 EStG benennt

Die zweite Variante ist die praktisch wichtigere, weil sie keine ununterbrochene Nutzung über die gesamte Haltedauer verlangt. Ein Objekt, das erst vermietet und später selbst bewohnt wurde, kann darüber steuerfrei werden.

Was als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gilt

Erforderlich ist, dass Sie die Wohnung selbst bewohnen. Eine unentgeltliche Überlassung an ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, steht dem gleich. Die Überlassung an andere Angehörige genügt nicht, auch nicht an die Eltern.

Eine Zweit- oder Ferienwohnung, die Sie selbst nutzen und nicht vermieten, kann ebenfalls unter die Ausnahme fallen. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung, nicht die Meldeadresse. Ein Leerstand nach dem Auszug ist unschädlich, wenn er auf die Verkaufsabsicht zurückgeht und der Zeitraum überschaubar bleibt.

Der gemischt genutzte Fall

Bei einem Haus, das Sie teils selbst bewohnen und teils vermieten, gilt die Ausnahme nur für den selbst genutzten Teil. Der vermietete Teil bleibt innerhalb der Frist steuerpflichtig. Aufgeteilt wird nach dem Verhältnis der Wohnflächen. Ein häusliches Arbeitszimmer bleibt nach der neueren Rechtsprechung dagegen Teil der eigenen Wohnung und ist unschädlich.

Ob ein Verkauf in Ihrem Fall steuerpflichtig wäre, prüft der Spekulationssteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • Eigennutzung macht den Verkauf auch innerhalb der Frist steuerfrei
  • § 23 EStG kennt dafür zwei Varianten mit unterschiedlichen Zeiträumen
  • Die Überlassung an ein Kind mit Kindergeldanspruch steht der Eigennutzung gleich
  • Bei gemischter Nutzung wird nach Wohnflächen aufgeteilt

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.