SteuerGenau
Modul 6: Verkauf: Spekulationsfrist und Eigennutzung

Modul 6 · Lektion 1 von 3

Wann der Verkauf einer Immobilie steuerfrei ist

5 Minuten Lesezeit·Lektion 16 von 18 im Kurs

Der Gewinn aus dem Verkauf einer vermieteten Immobilie ist steuerpflichtig, solange die Spekulationsfrist des § 23 EStG läuft. Deren Dauer und Beginn regelt die Vorschrift selbst. Für den Fristlauf zählen die Daten der beiden notariellen Verträge, nicht die Übergabe und nicht der Grundbucheintrag.

Warum es überhaupt eine Frist gibt

Private Vermögenszuwächse sind in Deutschland grundsätzlich nicht steuerbar. § 23 EStG macht davon eine zeitlich begrenzte Ausnahme für private Veräußerungsgeschäfte. Läuft die dort genannte Frist noch, ist der Gewinn als sonstige Einkunft steuerpflichtig. Ist sie abgelaufen, bleibt er vollständig steuerfrei.

Der Gewinn wird nicht pauschal besteuert, sondern mit Ihrem persönlichen Steuersatz von 14 bis 42 Prozent, in der Spitzenzone 45 Prozent. Da ein Verkaufsgewinn in einem einzigen Jahr anfällt, treibt er das zu versteuernde Einkommen häufig über die Grenze von 69.878 Euro, ab der der Spitzensteuersatz greift.

Welche Daten den Fristlauf bestimmen

EreignisFür die Frist maßgeblich?
Beurkundung des Kaufvertrags beim Erwerbja, Fristbeginn
Beurkundung des Kaufvertrags beim Verkaufja, Fristende
Übergang von Besitz, Nutzen und Lastennein
Eintragung im Grundbuchnein
Zahlung des Kaufpreisesnein

Das ist der wichtigste praktische Punkt dieser Lektion. Wer kurz vor dem Fristende verkauft, entscheidet allein über den Notartermin, ob der Gewinn steuerpflichtig ist. Ein um Wochen verschobener Beurkundungstermin kann eine fünfstellige Steuer auslösen oder vermeiden.

Für einen erbten oder geschenkten Gegenstand wird die Frist des Rechtsvorgängers fortgeführt. Der Erbe tritt in dessen Position ein, die Frist beginnt also nicht neu. Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Spekulationssteuer-Rechner durch.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Spekulationssteuer

ca. 33.600 €

Der Gewinn wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Rechnung nutzt eine vereinfachte Mittelwert-Näherung: Grenzsteuersatz bei zu versteuerndem Einkommen plus halbem Gewinn. Die exakte Steuer ermittelt das Finanzamt über die Veranlagung.

Verkaufsgewinn80.000 €
Grenzsteuersatz (Näherung)42 %
Steuer ca.33.600 €
Bleibt netto46.400 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Die maßgebliche Frist und ihr Beginn ergeben sich aus § 23 EStG
  • Für den Fristlauf zählen die beiden Beurkundungsdaten, nichts sonst
  • Der Gewinn trifft den persönlichen Satz von 14 bis 42 Prozent
  • Bei Erbschaft und Schenkung läuft die Frist des Vorgängers weiter

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Welches Datum bestimmt das Ende der Spekulationsfrist beim Verkauf?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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